(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach
Mit Beginn der Flugzeit vom Japankäfer gelten im Landkreis Lörrach ab Montag, 1. Juni 2026, erneut umfangreiche Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Schädlings. Besonders betroffen sind Teile von Grenzach-Wyhlen (Befallszone im Westen), Weil am Rhein, Lörrach und Inzlingen (Pufferzone).
Laut Landratsamt dürfen Grünschnitt, Laub und Pflanzenreste bis Dienstag, 30. September 2026, nicht ungehäckselt aus den ausgewiesenen Befalls- und Pufferzonen transportiert werden. Hintergrund sind mehrere Funde des Japankäfers seit 2024 auf Schweizer Seite nahe der Grenze zu Basel. Eine feste Population wurde im Landkreis Lörrach nach Angaben der Behörden bislang noch nicht nachgewiesen.
Der Japankäfer gilt als besonders gefährlicher Schädling für Landwirtschaft, Weinbau und Gärten. Die nur etwa einen Zentimeter großen Käfer greifen mehr als 300 Pflanzenarten an, darunter Obstbäume, Weinreben, Mais, Rosen sowie Laubgehölze. Typisch sind laut Landratsamt die metallisch grüne Färbung und weiße Haarbüschel am Hinterleib.
In den Pufferzonen dürfen Pflanzenreste nur gehäckselt transportiert werden. Auch der Abtransport von Erde ist eingeschränkt. Für Pflanzen mit Wurzeln gelten zusätzliche Kontrollen und Nachweispflichten. In den Befallszonen kommen weitere Regeln hinzu: Dort ist unter anderem das Bewässern von Rasenflächen zwischen Juni und September verboten. Fahrzeuge und Geräte müssen nach Arbeiten mit Erde gereinigt werden.
Damit Pflanzenmaterial dennoch entsorgt werden kann, hat der Landkreis mehrere Sammelstellen eingerichtet – unter anderem in Weil am Rhein, Lörrach, Inzlingen und Grenzach-Wyhlen.
Die Behörden bitten Anwohnerinnen und Anwohner um Unterstützung bei der Bekämpfung des Schädlings. Ziel sei es, eine dauerhafte Ausbreitung des Japankäfers in Südbaden zu verhindern.
Bild: O. Zimmermann, LTZ Augustenberg





