Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf BreisgauLIVE

Teilnahmebedingungen: Gewinnspiel „Historische Straßenbahnfahrt Freiburg“

1. Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist BreisgauLIVE, vertreten durch HILLER MEDIA, Emmendinger Straße 5, 79350 Sexau.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Historische Straßenbahnfahrt Freiburg“, das auf der Website von BreisgauLIVE sowie ergänzend über Social-Media-Kanäle beworben wird.

(3) Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen vollständig und verbindlich.


2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen (mindestens 18 Jahre) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Ausgeschlossen von der Teilnahme sind Mitarbeitende des Veranstalters, des Sponsors, sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie alle Personen, die unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind.

(3) Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf Manipulation von der Teilnahme auszuschließen.


3. Aktionszeitraum und Teilnahme

(1) Das Gewinnspiel beginnt am 15. Juni 2026 um 17:00 Uhr und endet am 05. Juli 2026 um 23:59 Uhr.

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das auf der Website von BreisgauLIVE eingebundene Teilnahmeformular. Andere Teilnahmewege werden nicht berücksichtigt.

(3) Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen können vom Veranstalter ausgeschlossen werden.

(4) Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Teilnahme, dass sie im Gewinnfall verbindlich an der Sonderfahrt teilnehmen können.


4. Gewinn und Gewinnbedingungen

(1) Verlost werden insgesamt fünf Einzelplätze für eine exklusive Sonderfahrt mit der historischen Straßenbahn „Triebwagen 56“ der Freiburger Verkehrs AG (VAG) / Freunde der Freiburger Straßenbahnen e.V.

(2) Die Sonderfahrt findet am Donnerstag, den 16. Juli 2026, statt. Treffpunkt ist um 16:50 Uhr auf dem Betriebshof Süd der VAG in der Urachstraße in Freiburg. Die Abfahrt erfolgt um 17:00 Uhr.

(3) Die Fahrt dauert etwa 90 Minuten. Während der Fahrt erläutert ein früherer VAG-Pressesprecher die Geschichte der Freiburger Straßenbahn und deren Bedeutung für die Stadtentwicklung.

(4) Die Gewinnerinnen und Gewinner werden am 06. Juli 2026 per Telefon oder E-Mail benachrichtigt.

(5) Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück oder sagt die Teilnahme ab, verfällt der Gewinn. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Ersatzperson auszulosen.

(6) Der Gewinn ist nicht übertragbar. Eine Barauszahlung, ein Umtausch oder eine Auszahlung von Teilwerten sind ausgeschlossen.

(7) Sämtliche nicht ausdrücklich im Gewinn enthaltenen Kosten, insbesondere Anreise-, Park-, Verpflegungs- oder sonstige Nebenkosten, tragen die Gewinnerinnen und Gewinner selbst.


5. Datenverarbeitung und Datenschutz

(1) Zur Durchführung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten erhoben, insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

(2) Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Gewinnerermittlung und zur Benachrichtigung der Gewinnerinnen und Gewinner verarbeitet.

(3) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(4) Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

(5) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist (zum Beispiel Zugangsüberprüfung zur Straßenbahn durch die VAG Freiburg) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(6) Teilnehmende haben die gesetzlichen Datenschutzrechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. (-> Zur Datenschutzerklärung. <-)


6. Veröffentlichung der Gewinner

(1) Die Gewinnerinnen und Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ihr Vorname und Wohnort im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel auf den Kanälen von BreisgauLIVE (Webseite, Social Media, Video- und Audioangebote) veröffentlicht werden dürfen.

(2) Eine weitergehende Veröffentlichung erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.

(3) Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass Interviews oder anderweitige Äußerungen vorab oder vor Ort im Rahmen des Gewinnspiels aufgezeichnet und zeitlich unbegrenzt für Programm- und Werbezwecke (Radio, Online, Social Media) genutzt werden dürfen.

(4) Mit der Teilnahme tritt der Gewinnspielteilnehmende sämtliche Rechte an den im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gemachten Äußerungen an BreisgauLIVE (HILLER MEDIA, Emmendinger Straße 5, 79350 Sexau) ab.

(5) Ebenso tritt der Gewinnspielteilnehmende im Falle eines Gewinns sämtliche Rechte an den im Rahmen des Gewinnspiel entstandenen Audio- und Videoaufnahmen an BreisgauLIVE (HILLER MEDIA, Emmendinger Straße 5, 79350 Sexau) ab.


7. Teilnahmeausschluss und Aberkennung des Gewinns

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, unrichtige Angaben machen oder den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren.

(2) Bereits zugesprochene Gewinne können nachträglich aberkannt werden, wenn die Voraussetzungen für die Teilnahme nicht vorlagen oder ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen festgestellt wird.


8. Technische und organisatorische Änderungen

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die jederzeitige Verfügbarkeit der Website oder des Teilnahmeformulars, sowie für die Verfügbarkeit anderer Plattformen, wie Facebook, Instagram, LinkedIn, YouTube oder andere relevante Social-Media-Plattformen.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen jederzeit zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen, rechtliche Gründe oder Fälle höherer Gewalt.

(3) Aufgrund von technischen Problemen oder versehentlichen Falschaussagen kann kein Anspruch auf einen Gewinn abgeleitet werden.

(4) Etwaige gesetzliche Abgaben oder steuerliche Verpflichtungen, die sich aus dem Gewinn ergeben, trägt der Gewinner/die Gewinnerin selbst.

(5) Ausschließlich diese schriftlichen Teilnahmebedingungen sind maßgeblich. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen sind unverbindlich, sofern sie nicht schriftlich durch BreisgauLIVE bestätigt werden.

(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit ganz oder teilweise zu ändern, wenn die Umstände dies erfordern. Änderungen werden in geeigneter Weise bekanntgegeben.


9. Freistellung von Social-Media-Plattformen

(1) Das Gewinnspiel kann auf verschiedenen Social-Media-Plattformen beworben werden.

(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. sowie deren Diensten Facebook, Instagram oder WhatsApp. Ebenso besteht keine Verbindung zu anderen Plattformbetreibern wie Google, YouTube, LinkedIn oder vergleichbaren Diensten.

(3) Ansprechpartner und Verantwortlicher für das Gewinnspiel ist ausschließlich der Veranstalter.


10. Rechtsweg und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

Stand: Juni 2026

BreisgauLIVE einschalten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner