Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele auf BreisgauLIVE

Teilnahmebedingungen: Gewinnspiel „Tickets für das Zelt-Musik-Festival Freiburg“

1. Veranstalter und Geltungsbereich

(1) Veranstalter dieses Gewinnspiels ist BreisgauLIVE, vertreten durch HILLER MEDIA, Emmendinger Straße 5, 79350 Sexau.

(2) Diese Teilnahmebedingungen gelten für das Gewinnspiel „Tickets für das Zelt-Musik-Festival Freiburg“, das auf der Website von BreisgauLIVE sowie ergänzend über die Social-Media-Kanäle von BreisgauLIVE beworben wird.

(3) Mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel erkennen die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen in vollem Umfang an.


2. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich volljährige natürliche Personen (mindestens 18 Jahre) mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende des Veranstalters, des Sponsors sowie deren Angehörige ersten und zweiten Grades, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie alle Personen, die unmittelbar mit der Durchführung des Gewinnspiels befasst sind.

(3) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht auf Manipulation von der Teilnahme auszuschließen.


3. Aktionszeitraum und Teilnahme

(1) Das Gewinnspiel beginnt am 17. Juli 2026 um 00:00 Uhr und endet am 26. Juli 2026 um 23:59 Uhr.

(2) Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über das auf der Website von BreisgauLIVE bereitgestellte Teilnahmeformular. Andere Teilnahmewege werden nicht berücksichtigt.

(3) Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen. Mehrfachteilnahmen können vom Veranstalter ausgeschlossen werden.

(4) Mit der Teilnahme bestätigen die Teilnehmenden, dass sie im Gewinnfall an dem jeweils gewonnenen Veranstaltungstermin verbindlich teilnehmen können.


4. Gewinn und Gewinnbedingungen

(1) Verlost werden folgende Preise:

  • 1 x 2 Tickets für KAMRAD am Freitag, 31. Juli 2026, Beginn 20:00 Uhr, im Haufe Group Zirkuszelt auf dem Gelände des Zelt-Musik-Festivals Freiburg am Mundenhof.
  • 1 x 2 Tickets für die Ellis Mano Band am Samstag, 01. August 2026, Beginn 20:30 Uhr, im Badische Zeitung Zelt auf dem Gelände des Zelt-Musik-Festivals Freiburg am Mundenhof.

(2) Die Gewinnerinnen und Gewinner werden nach Ablauf des Gewinnspiels per Telefon oder E-Mail benachrichtigt.

(3) Meldet sich eine Gewinnerin oder ein Gewinner nicht innerhalb der in der Gewinnbenachrichtigung genannten Frist zurück oder kann den Gewinn nicht wahrnehmen, verfällt der Gewinn. Der Veranstalter ist berechtigt, eine Ersatzgewinnerin oder einen Ersatzgewinner auszulosen.

(4) Der Gewinn ist personenbezogen, nicht übertragbar und kann weder in bar ausgezahlt noch umgetauscht werden.

(5) Sämtliche nicht ausdrücklich im Gewinn enthaltenen Leistungen oder Kosten, insbesondere Anreise-, Park-, Verpflegungs- oder sonstige Nebenkosten, tragen die Gewinnerinnen und Gewinner selbst.


5. Datenverarbeitung und Datenschutz

(1) Zur Durchführung des Gewinnspiels werden personenbezogene Daten erhoben, insbesondere Name, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

(2) Die Daten werden ausschließlich zur Durchführung des Gewinnspiels, zur Gewinnerermittlung sowie zur Benachrichtigung und Abwicklung der Gewinnübergabe verarbeitet.

(3) Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

(4) Die Daten werden nach Abschluss des Gewinnspiels und Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungsfristen gelöscht, soweit keine gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.

(5) Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist (beispielsweise zur Ticketabwicklung oder Einlasskontrolle durch den Veranstalter des Zelt-Musik-Festivals) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

(6) Teilnehmende haben die gesetzlichen Datenschutzrechte, insbesondere auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde. (→ Zur Datenschutzerklärung ←)


6. Veröffentlichung der Gewinner

(1) Die Gewinnerinnen und Gewinner erklären sich damit einverstanden, dass ihr Vorname und Wohnort im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel auf den Kanälen von BreisgauLIVE (Website, Social Media sowie Audio- und Videoangebote) veröffentlicht werden dürfen.

(2) Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung der betroffenen Person.

(3) Die Teilnehmenden erklären sich damit einverstanden, dass Interviews oder sonstige Äußerungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel aufgezeichnet und zeitlich unbegrenzt für redaktionelle sowie werbliche Zwecke (Online, Social Media, Audio und Video) verwendet werden dürfen.

(4) Mit der Teilnahme übertragen die Teilnehmenden sämtliche Rechte an den im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel gemachten Äußerungen auf BreisgauLIVE (HILLER MEDIA, Emmendinger Straße 5, 79350 Sexau).

(5) Gleiches gilt für im Rahmen des Gewinnspiels entstandene Audio-, Foto- und Videoaufnahmen.


7. Teilnahmeausschluss und Aberkennung des Gewinns

(1) Der Veranstalter ist berechtigt, Personen von der Teilnahme auszuschließen, die gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, falsche Angaben machen oder den Ablauf des Gewinnspiels manipulieren.

(2) Bereits zugesprochene Gewinne können nachträglich aberkannt werden, wenn sich herausstellt, dass die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt waren oder gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen wurde.


8. Technische und organisatorische Änderungen

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die ständige Verfügbarkeit der Website, des Teilnahmeformulars oder externer Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn oder YouTube.

(2) Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigem Grund jederzeit zu ändern, auszusetzen oder vorzeitig zu beenden. Hierzu zählen insbesondere technische Störungen, rechtliche Gründe oder Fälle höherer Gewalt.

(3) Aufgrund technischer Probleme oder versehentlicher Falschaussagen können keine Ansprüche auf einen Gewinn hergeleitet werden.

(4) Eventuelle gesetzliche Steuern oder sonstige Abgaben, die sich aus dem Gewinn ergeben, tragen die Gewinnerinnen und Gewinner selbst.

(5) Maßgeblich sind ausschließlich diese schriftlichen Teilnahmebedingungen. Mündliche Nebenabreden oder Zusicherungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich durch BreisgauLIVE bestätigt wurden.

(6) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen jederzeit anzupassen, sofern dies aus rechtlichen oder organisatorischen Gründen erforderlich wird.


9. Freistellung von Social-Media-Plattformen

(1) Das Gewinnspiel wird unter anderem über Social-Media-Plattformen beworben.

(2) Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Meta Platforms, Inc. oder deren Diensten Facebook, Instagram und WhatsApp. Ebenso besteht keine Verbindung zu Google, YouTube, LinkedIn oder anderen Plattformbetreibern.

(3) Verantwortlich für die Durchführung des Gewinnspiels ist ausschließlich der Veranstalter.


10. Rechtsweg und Schlussbestimmungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird Freiburg im Breisgau als Gerichtsstand vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


Mit der Teilnahme am Gewinnspiel akzeptieren die Teilnehmenden diese Teilnahmebedingungen.

Stand: Juli 2026

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