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Freiburg: Anwohner klagt wegen Lärm am Möslestadion – Prozess vor Verwaltungsgericht

Der Spiel- und Trainingsbetrieb am Möslestadion in Freiburg beschäftigt das Verwaltungsgericht. Ein Anwohner wirft der Stadt Freiburg vor, nicht ausreichend gegen Lärmbelastungen durch die Nutzung eines umgebauten Fußballplatzes vorzugehen. Am Donnerstag, 12. November 2026, wird darüber vor Gericht verhandelt.

Im Mittelpunkt steht ein Fußballplatz, den der SC Freiburg von einem Rasenplatz in einen Kunstrasenplatz umgebaut hat. Dabei wurden unter anderem eine Rasenheizung, eine abgestufte Böschung und ein ergänzter Ballfangzaun eingerichtet.

Anwohner sieht Lärmgrenzwerte überschritten

Der Kläger macht geltend, dass die Nutzung des umgebauten Platzes intensiviert worden sei und dadurch die geltenden Lärmgrenzwerte überschritten würden.

Er fordert deshalb, dass die Stadt Freiburg gegen den Betrieb einschreitet und die Nutzung des Fußballplatzes untersagt.

Falls das Gericht dieser Forderung nicht folgt, soll die Stadt nach dem Willen des Klägers zumindest geeignete Maßnahmen ergreifen, damit die vorgeschriebenen Lärmgrenzwerte eingehalten werden.

Ob die Grenzwerte tatsächlich überschritten werden, ist Gegenstand des Verfahrens und bislang nicht gerichtlich festgestellt.

SC Freiburg am Verfahren beteiligt

Das Möslestadion liegt im Freiburger Stadtteil Waldsee und wird von den Jugendmannschaften der Freiburger Fußballschule des SC Freiburg genutzt. Dazu gehören Mannschaften von der U12 bis zur U23.

Die Anlage umfasst ein Stadion und drei weitere Fußballplätze.

Die Klage richtet sich gegen die Stadt Freiburg. Der Sport-Club Freiburg e. V. ist an dem Verfahren als Beigeladener beteiligt.

Verhandlung am 12. November

Die öffentliche Verhandlung ist für Donnerstag, 12. November 2026, um 10.30 Uhr angesetzt.

Sie findet beim Verwaltungsgericht Freiburg in der Habsburgerstraße 103 statt, Sitzungssaal VII, fünftes Obergeschoss, Raum 528.

Das Verfahren trägt das Aktenzeichen 4 K 1266/26.

Ob bereits am Verhandlungstag eine Entscheidung fällt, ist nicht bekannt.

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