Wer künftig in Lahr übernachtet, könnte ab dem 1. April 2027 eine zusätzliche Steuer zahlen müssen. Die Stadtverwaltung schlägt eine Übernachtungssteuer von drei Euro pro Person und Nacht vor. Damit sollen jährlich rund 250.000 Euro in den städtischen Haushalt fließen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Südlicher Oberrhein kritisiert die Pläne und warnt vor zusätzlichen Belastungen für Hotels und andere Beherbergungsbetriebe.
Über die Einführung soll der Lahrer Gemeinderat am Mittwoch, 21. Oktober 2026, entscheiden.
Drei Euro pro Nacht – auch für Geschäftsreisende
Nach dem Vorschlag der Stadtverwaltung soll die Übernachtungssteuer für private und berufliche Aufenthalte gelten.
Vorgesehen sind folgende Regelungen:
- Drei Euro pro Person und Nacht in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen und anderen Beherbergungsbetrieben
- 1,50 Euro pro Person und Nacht auf Reisemobilplätzen
- Keine Steuer für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
- Höchstens 21 aufeinanderfolgende steuerpflichtige Nächte pro Aufenthalt im selben Betrieb
- Keine Steuer für nachweislich vor dem Gemeinderatsbeschluss gebuchte Übernachtungen
Auch Übernachtungen in gemeinnützigen Unterkünften sowie Einrichtungen wie Krankenhäusern, Pflegeheimen und Hospizen sollen ausgenommen sein.
Die Steuer müssten die Gäste bezahlen. Die Beherbergungsbetriebe wären dafür verantwortlich, sie einzuziehen und an die Stadt abzuführen.
Stadt rechnet mit 250.000 Euro jährlich
Die Stadt Lahr verzeichnet nach eigenen Angaben durchschnittlich rund 100.000 Übernachtungen pro Jahr.
Auf dieser Grundlage erwartet die Verwaltung jährliche Steuereinnahmen von etwa 250.000 Euro. Für Personal und Verwaltung werden laufende Kosten von rund 52.000 Euro pro Jahr veranschlagt.
Rechnerisch blieben damit etwa 198.000 Euro jährlich durch die Bettensteuer übrig. Zusätzliche Softwarekosten sind in dieser Rechnung noch nicht konkret beziffert.
Die Stadt will mit der Steuer ihr Haushaltsdefizit verringern und Gäste an der Finanzierung der touristischen Infrastruktur beteiligen.
Zehn Prozent der prognostizierten Steuereinnahmen sollen künftig für zusätzliche touristische Maßnahmen vorgesehen werden. Über die tatsächliche Bereitstellung der Mittel müsste der Gemeinderat jeweils bei der Haushaltsplanung entscheiden.
IHK befürchtet Nachteile für Hotels und Tourismus
Die IHK Südlicher Oberrhein lehnt die geplante Steuer ab. Sie befürchtet zusätzliche Bürokratie für die Betriebe und Wettbewerbsnachteile gegenüber Unterkünften in Nachbargemeinden.
Besonders kritisch sieht die Kammer die geplante Besteuerung von Geschäftsreisenden, die nach ihren Angaben einen wichtigen Teil der Übernachtungsgäste in Lahr ausmachen.
„Wer den Tourismus stärken will, darf Übernachtungen nicht zusätzlich verteuern“, sagt Alwin Wagner, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein.
Die Kammer warnt davor, dass Gäste auf Unterkünfte im Umland ausweichen könnten. Ob und in welchem Umfang das tatsächlich geschehen würde, ist offen.
Entscheidung am Mittwoch, den 21. Oktober
Die IHK fordert den Gemeinderat auf, die wirtschaftlichen Folgen und die zugrunde liegenden Berechnungen sorgfältig zu prüfen.
Die Stadtverwaltung hält die Steuer dagegen für einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung und zur Finanzierung touristischer Angebote.
Ob die Übernachtungssteuer tatsächlich zum 1. April 2027 eingeführt wird, hängt von der Entscheidung des Gemeinderats am Mittwoch ab.

