(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadt Lörrach
Die Reform vom Namensrecht seit Mai sorgt in Lörrach für großes Interesse. Laut Stadtverwaltung wenden sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger an das Standesamt, um sich über die neuen Möglichkeiten zu informieren.
Zentrale Neuerung: Ehepaare dürfen künftig Doppelnamen führen – und auch deren Kinder erhalten automatisch diesen Namen. Alternativ kann aus beiden Elternnamen ein kombinierter Geburtsname für das Kind gewählt werden, sofern kein gemeinsamer Ehename geführt wird. Die Regel begrenzt Namensketten auf zwei Einzelnamen.
Auch bei Scheidungen wird das Namensrecht flexibler: Kinder können künftig den Namen eines Elternteils annehmen, wenn dieser nach der Trennung seinen ursprünglichen Namen wieder führt – mit Zustimmung der gesetzlichen Vertreter.
Eine Übergangsregelung erlaubt zudem bereits verheirateten Paaren und Kindern, unter bestimmten Bedingungen von der Neuregelung zu profitieren.