Für Katzenhalter in Höchenschwand gelten ab Donnerstag, 29. Oktober 2026, neue Regeln. Katzen, die mindestens fünf Monate alt sind und unkontrolliert ins Freie dürfen, müssen künftig kastriert, eindeutig gekennzeichnet und registriert sein. Das schreibt die neue Katzenschutzverordnung der Gemeinde vor.
Die Regelung gilt im gesamten Gemeindegebiet. Sie soll verhindern, dass sich freilebende Katzen unkontrolliert vermehren und dadurch vermehrt unter Krankheiten, Verletzungen oder anderen gesundheitlichen Problemen leiden.
Der Gemeinderat hatte die Verordnung bereits am 20. April beschlossen. Nun tritt sie in Kraft.
Diese drei Pflichten gelten für Katzenhalter
Wer seine Katze unkontrolliert nach draußen lässt, muss ab einem Alter von fünf Monaten drei Vorgaben erfüllen:
- Kastration: Die Katze muss von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kastriert werden.
- Kennzeichnung: Das Tier muss dauerhaft durch einen Mikrochip oder eine Ohrtätowierung identifizierbar sein.
- Registrierung: Die Kennnummer muss zusammen mit Namen und Anschrift des Halters in einem kostenlosen Haustierregister eingetragen werden. Dafür kommen TASSO oder FINDEFIX infrage.
Die Gemeinde kann verlangen, dass Katzenhalter die Kastration und Registrierung nachweisen.
Die Vorgaben betreffen Katzen mit unkontrolliertem Freigang. Für reine Wohnungskatzen besteht nach dieser Verordnung keine entsprechende Pflicht.
Gemeinde darf bei Verstößen eingreifen
Die Verordnung regelt auch, was passiert, wenn eine nicht kastrierte Freigängerkatze aufgegriffen wird.
Grundsätzlich soll die Gemeinde zunächst den Halter ermitteln und ihn auffordern, das Tier kastrieren zu lassen. Bis zur Klärung kann die Katze vorübergehend in Obhut genommen werden.
Ist die Katze zusätzlich weder gekennzeichnet noch registriert und kann der Halter nicht innerhalb von 48 Stunden festgestellt werden, darf die Gemeinde eine Kastration durch einen Tierarzt veranlassen. Die Kosten können dem Katzenhalter auferlegt werden.
Anschließend soll die Katze wieder an der Stelle freigelassen werden, an der sie aufgegriffen wurde.
Ausnahmen von der Kastrationspflicht möglich
Katzenhalter können bei der Gemeinde eine Ausnahme von der Kastrationspflicht beantragen.
Eine solche Ausnahme hebt die Pflicht zur Kennzeichnung und Registrierung allerdings nicht auf.
Die Gemeinde kann außerdem freilebende Katzen, die keinem Halter zugeordnet sind, kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen.
Ziel ist der Schutz freilebender Katzen
Mit der neuen Verordnung will Höchenschwand die Zahl unkontrolliert vermehrter Katzen begrenzen und das Tierwohl verbessern.
Die vollständige Katzenschutzverordnung ist auf der Internetseite der Gemeinde Höchenschwand veröffentlicht.

