Wer in Lörrach einen größeren Baum auf seinem Grundstück fällen möchte, könnte dafür künftig eine Genehmigung benötigen. Die Stadt hat den Entwurf einer Baumschutzsatzung vorgelegt, die Bäume in der Kernstadt und den Ortsteilen besser schützen soll. Die geplanten Regeln würden sowohl für private als auch für öffentliche Grundstücke gelten.
Neben Baumfällungen sollen auch Schäden an Wurzeln stärker verhindert werden. Werden geschützte Bäume mit Genehmigung gefällt, könnten Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgeschrieben werden.
Wichtig ist: Die Baumschutzsatzung ist bislang ein Entwurf. Die neuen Vorgaben gelten noch nicht.
Welche Bäume künftig geschützt werden sollen
Die geplante Satzung soll für bebaute Bereiche der Kernstadt und der Ortsteile gelten.
Vorgesehen ist der Schutz von Laubbäumen einschließlich Obstbäumen sowie von Eiben und Mammutbäumen.
Ob ein Baum unter die neuen Regeln fällt, soll von seinem Stammumfang abhängen. Gemessen wird dieser in einem Meter Höhe. Je nach Baumart sind unterschiedliche Mindestumfänge vorgesehen.
Konkrete Grenzwerte nennt die Stadt in ihrer Mitteilung nicht.
Ausgenommen bleiben land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen sowie Bereiche, die bereits durch andere Vorschriften geschützt sind. Dazu gehören beispielsweise Biotope, Naturdenkmale und geschützte Streuobstbestände.
Auch Bauarbeiten und parkende Fahrzeuge im Blick
Die Stadt will nicht nur das Fällen von Bäumen stärker regeln, sondern auch deren Wurzeln schützen.
Nach Beobachtungen der Verwaltung werden Flächen rund um Bäume bei Bauarbeiten teilweise als Lagerplatz genutzt oder mit schweren Fahrzeugen befahren. Auch das Parken auf Grünstreifen kann problematisch sein.
Dadurch verdichtet sich der Boden. Wasser und Luft gelangen schlechter zu den Wurzeln, was die Bäume langfristig schwächen kann.
Der Satzungsentwurf sieht deshalb vor, Eingriffe zu verbieten, die den Wurzelbereich schädigen oder das weitere Wachstum beeinträchtigen.
Baumfällungen bleiben unter bestimmten Bedingungen möglich
Ein generelles Fällverbot ist nicht vorgesehen.
Für geschützte Bäume soll künftig eine Genehmigung notwendig sein. Das würde auch für Bäume gelten, die der Stadt selbst gehören.
Ausnahmen sind unter anderem geplant, wenn ein Baum eine Gefahr darstellt oder bestehendes Baurecht eine Fällung erforderlich macht.
Unter bestimmten Voraussetzungen könnten auch die Verschattung von Solaranlagen oder eine unzumutbare Einschränkung des Tageslichts in Wohnräumen berücksichtigt werden.
Die Verwaltung schätzt, dass auf Grundlage bisheriger Anfragen in rund 85 Prozent der Fälle eine Genehmigung infrage kommen könnte, insbesondere aus Gründen der Verkehrssicherheit oder des Baurechts.
Diese Einschätzung ist allerdings keine Zusage, dass künftig 85 Prozent aller Anträge genehmigt werden.
Ersatzbaum pflanzen oder Ausgleich zahlen
Wird eine Fällung genehmigt, könnte die Stadt eine Ersatzpflanzung verlangen.
Wie viele Bäume nachgepflanzt werden müssen, soll sich nach dem Stammumfang des gefällten Baumes richten.
Ist eine Ersatzpflanzung nicht möglich, sieht der Entwurf eine Ersatzzahlung vor.
Deren Höhe soll sich an den Kosten für einen Ersatzbaum, dessen Pflanzung und die Pflege während der ersten fünf Jahre orientieren.
Konkrete Geldbeträge werden in der Mitteilung nicht genannt.
Stadt muss Aufgaben ohne zusätzliche Stellen bewältigen
Die Einführung einer Baumschutzsatzung wird in Lörrach bereits seit längerer Zeit diskutiert.
Im Juli 2024 hatte die Gemeinderatsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen einen entsprechenden Antrag gestellt.
Im Juli 2025 stimmte der Gemeinderat der Einführung grundsätzlich zu und beauftragte die Verwaltung mit der weiteren Vorbereitung.
Zusätzliche Personalstellen konnten bislang allerdings nicht geschaffen werden.
Deshalb wollen der Fachbereich Umwelt und Mobilität sowie der Eigenbetrieb Stadtgrün die Aufgaben untereinander aufteilen und bestehende Kapazitäten bündeln.
Ob das für die Umsetzung ausreicht, soll sich in der Praxis zeigen.
Warum Lörrach seine Bäume besser schützen will
Bürgermeisterin Monika Neuhöfer-Avdić verweist auf die Bedeutung großer Bäume für das Stadtklima.
Sie spenden Schatten, kühlen ihre Umgebung und bieten Lebensraum für Tiere.
Bis ein neu gepflanzter Baum ähnliche Funktionen übernehmen kann wie ein ausgewachsener Baum, vergehen viele Jahre.
Mit der geplanten Satzung möchte die Stadt deshalb vor allem den bestehenden Baumbestand langfristig erhalten.
Wann der Gemeinderat abschließend über den Entwurf entscheidet und ab wann die Regelungen gelten könnten, geht aus der Medienmitteilung nicht hervor.

