A supermarket dairy aisle with stacked yogurt cups and tubs along long refrigerated shelves.
TOP-NEWS

Bürgerentscheid in Stegen: Alle Fakten, Argumente und offenen Fragen zum Edeka-Neubau

Am Sonntag, 8. November 2026, entscheidet Stegen über eine Frage, die den Ort auf Jahrzehnte verändern könnte: Soll die Gemeinde einen Teil ihrer Festwiese verkaufen, damit dort ein neuer, deutlich größerer Edeka-Lebensmittelmarkt entstehen kann? Die Entscheidung betrifft die Nahversorgung, die Zukunft der Ortsmitte, eine wichtige Grünfläche, den Verkehr und den Umgang mit gemeindeeigenem Grund und Boden. Alle Infos zum Bürgerentscheid gibts hier.

Die Positionen sind klar, die Interessen unterschiedlich. Die Betreiberfamilie Strecker, Bürgermeisterin Fränzi Kleeb und Teile des Gemeinderats sehen in dem Neubau eine Chance, die Lebensmittelversorgung langfristig zu sichern. Die Bürgerinitiative Lebensmittelpunkt Stegen und die Grünsozialen warnen dagegen vor dem Verlust einer wertvollen Freifläche und einer Schwächung der gewachsenen Dorfmitte. Auch der Planungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg hat sich eingeschaltet und eine erneute, ergebnisoffene Betrachtung der Standortfrage angeregt.

Inzwischen liegt eine ausführliche Antwort der Familie Strecker vor. Sie widerspricht der Darstellung, mögliche Lösungen am bisherigen Standort seien nicht ausreichend geprüft worden.

BreisgauLIVE hat die Informationen der Gemeinde, die offiziellen Abstimmungsunterlagen, die Planungen von Edeka und Familie Strecker, die Argumente der Bürgerinitiative, die Positionen aus dem Gemeinderat, die Stellungnahme der Bürgermeisterin und die Untersuchung der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung zusammengeführt.

Dieser Überblick zeigt, was feststeht, was die Beteiligten unterschiedlich bewerten und welche Fragen auch nach der Abstimmung offenbleiben.

Worüber stimmen die Menschen in Stegen tatsächlich ab?

Die Abstimmungsfrage lautet:

„Sind Sie dafür, dass von dem 24.533 m² großen gemeindeeigenen Grundstück Flst. Nr. 49/0 (Festwiese, zwischen Baugebiet „Stockacker“ und „Unterbirken“) eine Teilfläche von ca. 5.700 m² zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes an ein Unternehmen im Konzern der EDEKA Südwest oder die Lebensmittelmärkte Strecker KG verkauft wird?“

Es geht damit unmittelbar um den Verkauf eines Teils der gemeindeeigenen Festwiese.

Ein Ja würde der Gemeinde ermöglichen, das Vorhaben weiterzuverfolgen und die notwendigen Planungsverfahren einzuleiten. Ein Nein würde den vorgesehenen Grundstücksverkauf verhindern.

Wichtig ist die Unterscheidung: Die Abstimmung ist weder eine Baugenehmigung noch eine direkte Entscheidung über die Schließung des heutigen Lebensmittelmarktes.

Auch bei einem Ja müsste das Projekt weitere rechtliche und fachliche Prüfungen durchlaufen. Bei einem Nein dürfte die zur Abstimmung gestellte Teilfläche nicht auf dieser Grundlage verkauft werden.

Was auf der Festwiese entstehen soll

Der geplante Markt soll auf einer rund 5.700 Quadratmeter großen Fläche zwischen dem Baugebiet Stockacker und Unterbirken entstehen.

Die gesamte Festwiese umfasst exakt 24.533 Quadratmeter. Der zur Abstimmung stehende Anteil entspricht damit rund 23,2 Prozent.

Etwa 18.800 Quadratmeter würden nach der vorgesehenen Grundstücksteilung außerhalb der Verkaufsfläche verbleiben.

Geplant ist ein eingeschossiger Lebensmittelmarkt mit etwa 1.250 Quadratmetern Verkaufsfläche. Dazu sollen ungefähr 600 Quadratmeter Nebenflächen und rund 80 Parkplätze kommen. In unterschiedlichen Planungsunterlagen werden etwa 80, 81 oder 82 Stellplätze genannt. Die Angaben beziehen sich auf verschiedene Planungsstände und Darstellungen.

Die aktuelle Planung sieht außerdem eine getrennte Anlieferung, einen barrierefreien Zugang und ein deutlich größeres Warenangebot vor.

Die Betreiber nennen Photovoltaik, Dachbegrünung, wasserdurchlässige Parkflächen und eine Wärmeversorgung ohne fossile Brennstoffe als Bestandteile ihres Konzepts.

Nach den veröffentlichten Ansichten ist ein Gebäude mit einer Höhe von bis zu etwa 6,58 Metern vorgesehen.

Die Festwiese würde also nicht vollständig bebaut. Gleichzeitig würde der verkaufte Teil dauerhaft seine bisherige Funktion als gemeindeeigene Freifläche verlieren, sofern das Vorhaben umgesetzt wird.

Der heutige Markt: Warum überhaupt ein Neubau geplant ist

Der bestehende Lebensmittelmarkt befindet sich in der Weilerstraße 1, mitten im Ortskern.

Familie Strecker betreibt seit Jahrzehnten Lebensmittelhandel in Stegen. Der heutige Standort wurde 2015 neu gebaut und war damals bewusst als Teil der Ortsmitte vorgesehen.

Aus Sicht der Betreiber reicht die Fläche inzwischen nicht mehr aus.

Nach Angaben von Edeka Strecker verfügt der Markt derzeit über rund 740 Quadratmeter Verkaufsfläche und etwa 330 Quadratmeter Nebenflächen. Die GMA-Untersuchung verwendet für den Bestandsmarkt eine etwas andere Flächenabgrenzung von rund 785 Quadratmetern einschließlich weiterer einbezogener Bereiche.

Der geplante Neubau würde die Verkaufsfläche auf rund 1.250 Quadratmeter erhöhen.

Die Betreiber führen mehrere Probleme am heutigen Standort an: zu wenig Platz für Lagerung und Kühlung, enge Arbeitswege, schwierige Anlieferbedingungen, ein begrenztes Sortiment und zu wenige Kundenparkplätze.

Die Verkaufsfläche sei zwar für den täglichen Einkauf nutzbar, lasse aber kaum Spielraum für zusätzliche Waren, größere Frischebereiche oder eine modernere Gestaltung.

Nach Darstellung des Unternehmens müssen Mitarbeitende teilweise Waren während des laufenden Verkaufsbetriebs auf engem Raum verräumen. Auch Personalräume und rückwärtige Arbeitsbereiche sollen verbessert werden.

Der Neubau soll nach Angaben der Familie Strecker deshalb nicht nur den Kunden mehr Auswahl bieten, sondern auch die Arbeitsbedingungen verbessern.

Die wichtigsten Zahlen im Vergleich

Nach den Angaben der Betreiberfamilie und den veröffentlichten Projektunterlagen ergibt sich folgendes Bild:

  • Verkaufsfläche: heute rund 740 Quadratmeter, geplant rund 1.250 Quadratmeter.
  • Nebenflächen: heute rund 330 Quadratmeter, geplant rund 600 Quadratmeter.
  • Kundenparkplätze: heute rund 18, geplant etwa 80.
  • Artikel im Sortiment: heute rund 7.500, geplant etwa 15.000.
  • Beschäftigte: nach aktueller Darstellung rund 30, geplant etwa 40.
  • Regionale Lieferanten: heute rund 40, perspektivisch etwa 80.
  • Grundstück: heute rund 2.220 Quadratmeter, am neuen Standort rund 5.700 Quadratmeter.

Die Zahlen für den Neubau sind Planungsziele und keine bereits erreichten Ergebnisse.

Bei der Zahl der Beschäftigten gibt es in den veröffentlichten Materialien unterschiedliche Angaben. Eine ältere Präsentation nennt 20 Mitarbeitende, die neuere Betreiberwebsite rund 30. Für den geplanten Markt werden rund zehn zusätzliche Stellen in Aussicht gestellt.

Was die Familie Strecker mit dem Neubau erreichen will

Die Familie Strecker argumentiert, dass sich der Lebensmittelhandel in den vergangenen Jahren erheblich verändert habe.

Kunden erwarteten heute ein breiteres Sortiment, mehr regionale und biologische Produkte, Angebote für besondere Ernährungsweisen, größere Kühl- und Tiefkühlbereiche sowie ausreichend Platz für einen vollständigen Wocheneinkauf.

Geschäftsführer Raphael Strecker verweist auf zusätzliche Möglichkeiten für Bio-Produkte, regionale Waren und besondere Ernährungsbedürfnisse.

Dennis Zeiser sieht in dem Neubau eine langfristige Investition in den Standort Stegen.

Auch die Mitarbeitenden kommen in der Kampagne der Betreiber zu Wort. Sie wünschen sich mehr Platz, bessere Arbeitsabläufe und zeitgemäße Arbeitsbedingungen.

Die Familie betont zugleich, dass sie den Markt weiterhin selbst führen wolle. Es gehe nicht darum, Stegen als Standort aufzugeben, sondern darum, innerhalb der Gemeinde umzuziehen.

Der geplante Markt soll nach dieser Darstellung ein Lebensmittelvollsortimenter mit Frischetheken, zusätzlichen Angeboten und einem größeren Parkplatz werden.

Was passiert, wenn die Mehrheit mit Nein stimmt?

Ein zentraler Punkt der Debatte ist die Zukunft des heutigen Marktes.

Die Familie Strecker hat wiederholt erklärt, dass sie auch bei einem negativen Bürgerentscheid in Stegen bleiben und den bisherigen Markt weiterbetreiben wolle.

Das wird auch in den offiziellen Unterlagen der Gemeinde festgehalten.

Ein Nein bedeutet deshalb nach dem derzeit öffentlich erklärten Stand nicht, dass der Edeka-Markt unmittelbar schließen würde.

Die Betreiber warnen allerdings davor, dass sich der bestehende Standort langfristig nur eingeschränkt weiterentwickeln lasse. Sie befürchten Nachteile im Wettbewerb mit größeren Märkten in der Umgebung und Schwierigkeiten, Personal zu gewinnen.

Die Bürgerinitiative Lebensmittelpunkt Stegen zieht daraus einen anderen Schluss: Weil der bisherige Markt nach den Aussagen der Familie bestehen bleiben soll, gebe es keinen unmittelbaren Zwang, die Festwiese zu verkaufen. Stattdessen könne die Gemeinde mit den Beteiligten weitere Lösungen entwickeln.

Damit steht nicht die Frage im Raum, ob Stegen am Montag nach der Abstimmung noch einen Supermarkt hat. Gestritten wird darüber, welcher Standort die Versorgung in den kommenden Jahren am besten sichern kann.

Die große Standortfrage: Wurde eine Erweiterung ausreichend geprüft?

Besonders deutlich ist der Konflikt bei den möglichen Alternativen.

Der Planungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg hat am 30. Oktober empfohlen, Lösungen am bisherigen Standort in einem ergebnisoffenen Verfahren genauer zu untersuchen.

Die Fachleute erkennen die betrieblichen Probleme des bestehenden Marktes an. Sie warnen aber davor, die Bedeutung des Lebensmittelgeschäfts für die Ortsmitte zu unterschätzen.

Aus ihrer Sicht sollte geprüft werden, wie sich die Lebensmittelversorgung langfristig sichern lässt, ohne vorschnell den zentralen Standort aufzugeben.

Die Familie Strecker widerspricht dem Eindruck, eine solche Prüfung habe noch nicht stattgefunden.

In ihrer Stellungnahme vom 5. November verweist sie auf Untersuchungen aus dem Jahr 2024. Damals seien sieben Standort- und Bauvarianten betrachtet worden. Die Ergebnisse wurden nach Angaben der Familie am 10. Dezember 2024 öffentlich in der Kageneckhalle vorgestellt.

Auch die offizielle Informationsbroschüre der Gemeinde dokumentiert mehrere untersuchte Alternativen.

Die entscheidende Unterscheidung lautet deshalb: Eine Standortprüfung hat stattgefunden. Umstritten bleibt, ob ihre Ergebnisse ausreichen, um andere Lösungen endgültig auszuschließen, oder ob angesichts der langfristigen Folgen ein weiteres Verfahren sinnvoll wäre.

Warum die Erweiterung an der Weilerstraße schwierig ist

Die Familie Strecker nennt mehrere konkrete Hindernisse.

Eine Erweiterung nach Westen würde das bebaute Nachbargrundstück Weilerstraße 3, 5 und 7 betreffen. Dort könnten nach den vorliegenden Untersuchungen die erforderlichen baurechtlichen Abstandsflächen nicht eingehalten werden.

Als weitere Möglichkeit wurde eine Erweiterung nach Norden in Richtung Friedhof betrachtet.

Dafür müssten bestehende Gräber umgebettet werden. Die Familie verweist darauf, dass solche Umbettungen nicht einfach für ein Bauprojekt angeordnet werden könnten und die Zustimmung der betroffenen Angehörigen sowie die friedhofsrechtlichen Voraussetzungen entscheidend wären.

Auch die Anlieferung wäre nach Darstellung der Betreiber problematisch. Bei einer Erweiterung nach Norden müsste sie in Richtung Straße verlagert werden.

Die Familie befürchtet, dass größere Lieferfahrzeuge dort nicht ausreichend rangieren könnten und kleinere Fahrzeuge mehr Anlieferungsfahrten erforderlich machen würden.

Zusätzlich müsste nach ihrer Darstellung die bestehende Metzgerei mit ihren Kühl- und Nebenräumen teilweise zurückgebaut und an anderer Stelle neu errichtet werden.

Das wäre technisch aufwendig und im laufenden Betrieb besonders schwierig.

Ein weiteres Problem sind die Parkplätze.

Nach der in den Gemeindeunterlagen dargestellten Prüfung wären bei einer Erweiterung rund 42 zusätzliche Stellplätze nachzuweisen. Diese ließen sich am bisherigen Standort nicht schaffen.

Auch eine Erweiterung der vorhandenen Tiefgarage wird von der Betreiberfamilie nicht als ausreichende Lösung angesehen.

Sie verweist auf eine einspurige Zufahrt, bestehende private Stellplatznutzungen und Aufzüge, die für Einkaufswagen ungeeignet seien. Nach der von ihr angeführten Planung wären nur etwa 13 zusätzliche Stellplätze möglich.

Kritiker rechnen nach Darstellung der Familie mit 16 bis 18 zusätzlichen Plätzen. Selbst diese höhere Zahl würde den genannten Bedarf von rund 42 Plätzen nicht decken.

Das Ergebnis der bisherigen Standortprüfung ist damit aus Sicht von Gemeinde und Betreiberfamilie eindeutig: Eine bauliche Erweiterung sei theoretisch teilweise vorstellbar, führe aber nicht zu einem ausreichend funktionsfähigen, genehmigungsfähigen und wirtschaftlich tragfähigen Markt.

Die Architektenkammer stellt demgegenüber vor allem die Frage, ob die Zukunft des zentralen Standorts mit einem ausreichend offenen städtebaulichen Verfahren untersucht wurde.

Welche anderen Standorte wurden untersucht?

Neben der Erweiterung an der Weilerstraße wurden Varianten auf dem Parkplatz an der Kageneckhalle sowie unterschiedliche Bauformen auf der Festwiese betrachtet.

Für den Kageneckhallenparkplatz wurden ein Markt mit Tiefgarage und eine aufgeständerte Bauweise geprüft.

Nach Darstellung der Gemeinde sind dort bereits Parkplätze für andere Einrichtungen rechtlich gesichert. Dazu gehören das Ökumenische Zentrum und das Dienstleistungszentrum Dorfplatz.

Außerdem muss die Zufahrt zu einer bestehenden Tiefgarage erhalten bleiben.

Ein neuer Markt würde deshalb Ersatzparkplätze erforderlich machen und die vorhandene Fläche stark beanspruchen.

Bei einer mehrgeschossigen Lösung wären längere Kundenwege, Aufzüge und kompliziertere Warenabläufe zu erwarten.

Auch die Investitionskosten wurden als Hindernis bewertet.

Auf der Festwiese wurden ebenfalls unterschiedliche Lösungen untersucht: eine Tiefgarage, ein Parkdeck, eine aufgeständerte Bauweise und schließlich die eingeschossige Variante mit ebenerdigen Parkplätzen.

Die Gemeinde und die Betreiber bevorzugen die eingeschossige Lösung, weil sie weniger baulichen Aufwand erfordert, Kundenverkehr und Anlieferung besser trennen soll und nach ihrer Einschätzung geringere Risiken für die Durchlüftung des Dreisamtals mit sich bringt als höhere Gebäude.

Die bisherigen Prüfungen erklären, weshalb die aktuelle Planung entstanden ist. Sie ersetzen allerdings nicht die noch ausstehenden Untersuchungen zu den tatsächlichen Auswirkungen des konkreten Bauvorhabens.

Warum die Bürgerinitiative den Neubau ablehnt

Die Initiative Lebensmittelpunkt Stegen setzt sich ausdrücklich für den Erhalt der Festwiese und des Lebensmittelmarktes in der Ortsmitte ein.

Sie stellt sich nicht grundsätzlich gegen eine moderne Nahversorgung oder gegen Verbesserungen für Kunden und Beschäftigte.

Ihr zentraler Einwand lautet vielmehr, dass die Gemeinde für den Neubau einen Teil einer öffentlichen Grünfläche dauerhaft aus der Hand geben würde.

Aus Sicht der Initiative hat die Festwiese mehrere Funktionen zugleich: Sie ist Freiraum, Teil des Landschaftsbildes, Veranstaltungsfläche und Bestandteil der gewachsenen Siedlungsstruktur zwischen den Ortsteilen.

Die Initiative befürchtet, dass ein großflächiger Markt mit Parkplatz das Ortsbild verändert und eine weitere Entwicklung entlang der Straße begünstigen könnte.

Sie kritisiert außerdem, dass für eine so weitreichende Entscheidung zunächst ein umfassendes Ortsentwicklungskonzept fehlen würde.

Besonders wichtig ist ihr die Frage, was mit der bisherigen Ortsmitte passiert.

Warum die Ortsmitte im Mittelpunkt der Kritik steht

Der heutige Markt liegt in unmittelbarer Nähe weiterer Einrichtungen des täglichen Lebens.

Dazu gehören unter anderem Rathaus, Schule, Kindergarten, Friedhof, Bäckerei, Cafés und andere Angebote.

Nach Auffassung der Bürgerinitiative entsteht durch diese räumliche Nähe ein Ortszentrum, in dem Menschen mehrere Erledigungen miteinander verbinden können.

Ein Lebensmittelmarkt sei dabei nicht nur ein Geschäft, sondern auch ein alltäglicher Treffpunkt.

Die Initiative befürchtet, dass die Verlagerung einen wichtigen Besuchsanlass aus dem Ortskern herausnimmt.

Das könne andere Geschäfte und Dienstleistungen schwächen und die Aufenthaltsqualität der Dorfmitte verändern.

Sie verweist darauf, dass sich im Ortszentrum bereits Einrichtungen und Angebote verändert hätten. Weitere Kaufkraft und Besucherströme sollten deshalb nicht abgezogen werden.

Die Betreiberfamilie hält dagegen, dass der neue Standort weiterhin innerhalb Stegens liegt und auch zu Fuß, mit dem Fahrrad und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar sein soll.

Für Bewohner neuerer Wohngebiete könne er sogar günstiger liegen.

Die Streitfrage lautet damit nicht nur, ob der neue Markt erreichbar ist. Es geht auch darum, welche Bedeutung der Lebensmittelmarkt für das Zusammenspiel der Einrichtungen im bisherigen Ortskern hat.

Die Architektenkammer warnt vor einer Schwächung der Ortsmitte

Der Planungsbeirat der Architektenkammer Baden-Württemberg hat sich am 30. Oktober mit der Entwicklung in Stegen beschäftigt.

Er sieht den heutigen Lebensmittelmarkt als wichtigen Anziehungspunkt für die Ortsmitte.

Der Markt bringe regelmäßig Menschen ins Zentrum. Davon könnten weitere Betriebe profitieren.

Besonders relevant sei die zentrale Versorgung für ältere Menschen, Personen mit eingeschränkter Mobilität und Haushalte, die nicht jederzeit über ein Auto verfügen.

Die Fachleute verweisen außerdem auf das seit 2011 bestehende Sanierungsgebiet Ortsmitte, dessen Ziele unter anderem eine lebendige Dorfmitte und eine verlässliche Nahversorgung umfassen.

Gleichzeitig erkennt der Planungsbeirat die Probleme des heutigen Marktes an: begrenzte Verkaufs- und Lagerflächen, schwierige Anlieferung, Parkplatzmangel und fehlende Möglichkeiten für einen zeitgemäßen Betrieb.

Die Kammer empfiehlt deshalb ein ergebnisoffenes Verfahren mit Gemeinde, Betreiber, Eigentümern, Verkehrs- und Stadtplanung sowie Vertretern der Bürgerschaft.

Die Familie Strecker hält eine erneute Variantenprüfung für unnötig, weil die wesentlichen Möglichkeiten bereits untersucht worden seien.

Hier stehen sich zwei unterschiedliche Bewertungen des bisherigen Planungsprozesses gegenüber.

Was aus dem bisherigen Markt werden soll

Ein wichtiger Teil des Konzepts ist die Nachnutzung des heutigen Marktgebäudes.

Die Familie Strecker und die Gemeinde sprechen sich dafür aus, dass der Standort in der Weilerstraße weiterhin Besucher in die Ortsmitte bringt.

Als mögliche Nutzung wird ein Drogeriemarkt genannt.

Nach Angaben der Familie wurden bereits Gespräche mit bekannten Drogeriemarktketten geführt.

Ein konkreter Betreiber oder ein abgeschlossener Mietvertrag wird in den vorliegenden Informationen jedoch nicht genannt.

In der öffentlichen Informationsveranstaltung erläuterte die Gemeinde, dass Edeka als Mieter des bisherigen Marktes im Rahmen des vorgesehenen Grundstückskaufvertrags an Regelungen zur Nachnutzung gebunden werden soll.

Bürgermeisterin Fränzi Kleeb sieht in einem Drogeriemarkt eine mögliche Bereicherung für die Ortsmitte.

Die Bürgerinitiative bezweifelt dagegen, dass eine Drogerie den Lebensmittelmarkt als täglichen Anziehungspunkt gleichwertig ersetzen könnte. Sie verweist auch darauf, dass Drogeriemärkte am Ort in der Vergangenheit nicht dauerhaft bestehen konnten.

Damit ist die Nachnutzung ein zentraler Punkt, aber noch keine gesicherte Tatsache.

Entscheidend wäre, welche Verpflichtungen tatsächlich vertraglich vereinbart werden, wie dauerhaft sie gelten und ob ein wirtschaftlich tragfähiger Nachnutzer gefunden wird.

Die Festwiese: Wie viel Grünfläche geht verloren?

Nach der offiziellen Abstimmungsfrage sollen rund 5.700 Quadratmeter aus dem insgesamt 24.533 Quadratmeter großen Grundstück verkauft werden.

Das entspricht knapp einem Viertel der Festwiese.

Die Betreiber betonen, dass damit ungefähr drei Viertel der Fläche erhalten bleiben.

Sie verweisen außerdem darauf, dass die verbleibende Wiese weiterhin für Veranstaltungen genutzt werden könne.

Die Bürgerinitiative bewertet dieselben Zahlen anders.

Aus ihrer Sicht geht es nicht nur um den prozentualen Anteil, sondern um den Verlust einer zusammenhängenden öffentlichen Freifläche.

Außerdem verweist sie auf zusätzliche Flächen für die Erschließung. In der offiziellen Informationsbroschüre nennt sie neben den rund 5.700 Quadratmetern für das Marktgrundstück etwa 600 Quadratmeter für eine Erschließungsstraße.

Damit unterscheiden sich die Betrachtungen: Die Abstimmungsfrage bezieht sich auf die rund 5.700 Quadratmeter Verkaufsfläche des Grundstücks. Die Initiative betrachtet zusätzlich mögliche Auswirkungen der Verkehrsanbindung und der künftigen Entwicklung des Umfelds.

Wasserdurchlässige Stellplätze und ein begrüntes Dach können einzelne Umweltauswirkungen reduzieren. Sie bedeuten jedoch nicht, dass die bisherige Grünfläche vollständig erhalten bleibt.

Der Höllentäler: Warum der Luftstrom so wichtig ist

Besonders umstritten sind die Auswirkungen auf das lokale Klima.

Der sogenannte Höllentäler ist ein nächtlicher Kaltluftstrom, der für die Durchlüftung und Abkühlung im Dreisamtal von Bedeutung ist.

Die Bürgerinitiative befürchtet, dass ein Marktgebäude und die dazugehörigen befestigten Flächen den Luftaustausch beeinträchtigen könnten.

Sie verweist auf die besondere Landschaftsstruktur zwischen den Siedlungsbereichen und auf die Bedeutung bislang unbebauter Flächen.

In ihrer Stellungnahme führt sie außerdem an, dass sich befestigte Flächen stärker aufheizen können als Grünland.

Auch die Grünsozialen sehen hier einen wichtigen Prüfpunkt.

Die Betreiberfamilie und die Gemeinde halten dem entgegen, dass die Planung gerade wegen dieser Fragen auf eine höhere oder mehrgeschossige Bebauung verzichtet.

In der Präsentation vom Juli wird ausdrücklich auf mögliche Strömungswiderstände und Verwirbelungen durch höhere Gebäude hingewiesen.

Der eingeschossige Entwurf soll dieses Risiko nach Auffassung der Planer verringern.

Ob die konkrete Bebauung den Kaltluftstrom in relevantem Umfang beeinflussen würde, ist damit noch nicht abschließend geklärt.

Die Gemeinde kündigt für das weitere Verfahren eine klimatologische Untersuchung an.

Starkregen, Grundwasser und Trinkwasser

Neben dem Luftaustausch spielen Wasser und Boden eine wichtige Rolle.

Die Grünsozialen verweisen in ihrer Stellungnahme auf die Bedeutung der Freifläche für das lokale Klima, auf Starkregenuntersuchungen der Gemeinde und auf die Nähe eines für Stegen wichtigen Trinkwasserbrunnens.

Die Bürgerinitiative sieht Risiken für die Versickerung von Regenwasser, die Grundwasserneubildung und den Naturhaushalt.

Die Betreiber nennen wasserdurchlässige Parkflächen, Dachbegrünung und weitere Maßnahmen, um die Auswirkungen zu begrenzen.

Welche Anforderungen tatsächlich erforderlich werden, muss nach Angaben der Gemeinde im Bauleitplanverfahren geklärt werden.

Dabei sollen unter anderem Entwässerung, Starkregen, Umweltverträglichkeit und Artenschutz untersucht werden.

Ein bereits abschließendes positives Gutachten zu sämtlichen Umwelt- und Klimafragen liegt nach den vorliegenden Informationen nicht vor.

Auch der NABU beschäftigt sich mit dem Vorhaben

Die Bürgerinitiative verweist auf eine Stellungnahme des NABU Dreisamtal vom 31. Oktober.

Der Naturschutzverband beschäftigt sich demnach insbesondere mit dem Flächenverbrauch und dem ökologischen Wert der Festwiese.

Die Initiative führt diese Stellungnahme als weitere Unterstützung ihrer Bedenken an.

Eine vollständige Bewertung einzelner naturschutzfachlicher Aussagen des NABU ist anhand der hier vorliegenden Zusammenfassung nicht möglich.

Fest steht aber, dass der Naturschutz zu den wesentlichen Streitpunkten gehört und im weiteren Verfahren geprüft werden müsste.

Verkehr: Entlastung an der Weilerstraße oder mehr Autos an der Festwiese?

Auch beim Verkehr gibt es zwei unterschiedliche Sichtweisen.

Die Betreiberfamilie verweist auf die schwierige Situation am heutigen Standort.

Dort liegen die Kundenparkplätze unmittelbar an der Straße. Anlieferung und Kundenverkehr müssen auf engem Raum organisiert werden.

Beim Ein- und Ausparken kann es nach Darstellung der Befürworter zu Konflikten mit dem fließenden Verkehr sowie mit Radfahrern und Fußgängern kommen.

Ein neuer Markt mit größerem Parkplatz und getrennter Anlieferung soll diese Probleme entschärfen.

Die Bürgerinitiative befürchtet dagegen, dass ein größerer Lebensmittelmarkt mit rund 80 Stellplätzen zusätzlichen Autoverkehr anzieht.

Sie sieht mögliche Folgen für Lärm, Verkehrssicherheit und die Belastung des Umfelds.

Dabei ist zwischen zwei Fragen zu unterscheiden: Ein neuer Standort kann die unmittelbaren Verkehrsabläufe am Markt verbessern. Gleichzeitig kann er die Verkehrsströme innerhalb des Ortes verändern.

Wie groß diese Veränderungen tatsächlich wären, ist Gegenstand der noch erforderlichen Verkehrsprüfung.

Die Festwiese als Veranstaltungsfläche

Die Festwiese hat auch eine soziale Bedeutung.

Sie wird unter anderem vom Tauziehclub Eschbachtal genutzt.

Die Gegner des Verkaufs verweisen darauf, dass die Fläche als öffentlicher Ort für Gemeinschaft und Veranstaltungen erhalten werden sollte.

Nach ihrer Darstellung bestehen planungsrechtlich Möglichkeiten für weitere Veranstaltungen, die durch eine Bebauung eingeschränkt werden könnten.

Die Betreiberfamilie betont, dass der überwiegende Teil der Festwiese bestehen bleibt und weiterhin für Veranstaltungen zur Verfügung stehen soll.

Bürgermeisterin Kleeb erklärt ebenfalls, dass die Veranstaltungen des Tauziehvereins dort weiter stattfinden sollen.

Die entscheidende Frage ist deshalb nicht allein, ob nach einem Neubau noch eine Wiese vorhanden wäre. Es geht auch darum, ob die verbleibende Fläche langfristig dieselben Nutzungsmöglichkeiten bietet.

Warum die Bürgermeisterin für den Neubau ist

Stegens Bürgermeisterin Fränzi Kleeb hat sich öffentlich für den neuen Lebensmittelmarkt ausgesprochen.

In ihrer Stellungnahme zur Informationsveranstaltung erklärt sie, dass die Gemeinde Verantwortung für eine langfristig funktionierende Nahversorgung trage.

Der bestehende Markt sei in die Jahre gekommen. Die Verkaufsfläche sei eng, die Bedingungen für Lagerung, Kühlung und Beschäftigte seien nicht optimal, und auch die Parkplatzsituation bereite Probleme.

Kleeb sieht in einem größeren Markt die Möglichkeit, mehr Auswahl, bessere Arbeitsbedingungen und zeitgemäße Einkaufsmöglichkeiten zu schaffen.

Sie verweist außerdem auf die Entwicklung in den Nachbargemeinden und die veränderten Erwartungen der Kunden.

Gleichzeitig erkennt sie ausdrücklich an, dass der Eingriff in die Festwiese eine schwierige Entscheidung ist.

Sie nennt die Bedeutung des Höllentälers, die teilweise Versiegelung und den Erhalt der Ortsmitte als Punkte, die ernst genommen werden müssten.

Für die Bürgermeisterin ist die Nachnutzung des bisherigen Marktgebäudes deshalb ein wichtiger Bestandteil des Vorhabens.

Sie will den Neubau nicht als isoliertes Einzelprojekt betrachten, sondern im Zusammenhang mit der Entwicklung der gesamten Gemeinde.

Ihre Position ist damit ein Ja zum Projekt, verbunden mit der Forderung, die Auswirkungen sorgfältig zu prüfen und die Ortsmitte weiterzuentwickeln.

Was die CDU im Gemeinderat sagt

Die CDU-Fraktion sieht in dem geplanten Neubau eine Chance für die langfristige Lebensmittelversorgung.

Sie verweist auf die größere Verkaufsfläche, ein breiteres Sortiment, bessere Arbeitsbedingungen und die Möglichkeit, mehr Kaufkraft in Stegen zu halten.

Auch die Verkehrssituation spielt für sie eine Rolle.

Der heutige Parkplatz sei eng und liege unmittelbar an der Straße. Ein neuer, übersichtlich geplanter Parkplatz könne die Situation verbessern.

Die CDU betont außerdem, dass der geplante Standort weiterhin mit dem Auto, dem Fahrrad und zu Fuß erreichbar sei.

Für einige Wohngebiete könne sich der Weg zum Markt sogar verkürzen.

Die Fraktion betrachtet den Neubau deshalb als Möglichkeit, die Nahversorgung zu modernisieren und Arbeitsplätze vor Ort zu sichern.

Was die Freie Wählergemeinschaft sagt

Die Freie Wählergemeinschaft Stegen stellt die langfristige Versorgung der Bevölkerung in den Mittelpunkt.

Sie sieht im Neubau Chancen für ein größeres Sortiment, moderne Einkaufsmöglichkeiten, bessere Bedingungen für Menschen mit Einschränkungen und den Erhalt der Bedientheken.

Gleichzeitig betont sie, dass das Vorhaben nicht unkritisch begleitet werden dürfe.

Umwelt- und Naturschutz, Verkehr, die Interessen der Anwohner und die Zukunft des bisherigen Standorts müssten sorgfältig berücksichtigt werden.

Die Freie Wählergemeinschaft spricht sich damit für eine aktive Weiterentwicklung der Nahversorgung aus, verbindet diese aber mit Anforderungen an die Planung.

Was die Grünsozialen kritisieren

Die Gruppierung Grünsoziale unterstützt grundsätzlich den Wunsch nach einem besseren Lebensmittelmarkt.

Sie stellt jedoch infrage, ob dafür ein Teil der Festwiese verkauft werden muss.

Die Grünsozialen betonen, dass gemeindeeigene Grundstücke nur einmal verkauft werden können und damit langfristige Gestaltungsmöglichkeiten verloren gehen.

Sie verweisen auf Klima, Starkregen, den nahe gelegenen Trinkwasserbrunnen und die Bedeutung der unbebauten Fläche.

Aus ihrer Sicht sollten diese Fragen geklärt werden, bevor die Gemeinde eine weitreichende Grundstücksentscheidung trifft.

Zugleich halten sie fest, dass ein Nein nicht mit einer unmittelbaren Schließung des bestehenden Edeka-Marktes gleichzusetzen sei.

Die Gruppierung möchte eine bessere Nahversorgung, lehnt aber die vorgesehene Lösung auf der Festwiese ab.

Was die wirtschaftliche Untersuchung tatsächlich aussagt

Ein wichtiger Bestandteil der Planungsunterlagen ist die Auswirkungsanalyse der Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung, kurz GMA, vom 5. August 2026.

Auftraggeber ist die Edeka Handelsgesellschaft Südwest.

Die Untersuchung beschäftigt sich mit den wirtschaftlichen und raumordnerischen Auswirkungen einer Verlagerung und Erweiterung des bestehenden Lebensmittelmarktes.

Sie prüft unter anderem, ob das Vorhaben für die örtliche Grundversorgung erforderlich ist, ob der Standort städtebaulich integriert liegt, woher die erwarteten Umsätze kommen und ob andere Versorgungsstandorte erheblich beeinträchtigt würden.

Die GMA kommt insgesamt zu einer positiven Bewertung des Vorhabens.

Das ist ein wichtiges fachliches Argument für die Befürworter.

Allerdings muss der Untersuchungsgegenstand klar benannt werden: Die GMA-Analyse bewertet insbesondere die Einzelhandels- und Raumordnungsfolgen. Sie ist kein abschließendes Klima-, Verkehrs-, Starkregen- oder Artenschutzgutachten.

Warum die Kaufkraft eine so große Rolle spielt

Nach den von Edeka und der GMA verwendeten Berechnungen fließen derzeit rund 70 Prozent der Lebensmittelkaufkraft aus Stegen ab.

Das bedeutet, dass ein erheblicher Teil des Geldes, das Stegener Haushalte für Lebensmittel ausgeben, bei Geschäften außerhalb der Gemeinde landet.

Als Gründe kommen unter anderem das vorhandene Angebot, die Einkaufsgewohnheiten und größere Märkte in Nachbargemeinden infrage.

Die Betreiberfamilie argumentiert, dass viele Menschen ihren Wocheneinkauf außerhalb Stegens erledigen, weil sie im bestehenden Markt nicht alles bekommen, was sie benötigen.

Mit einem größeren Sortiment könne ein Teil dieser Kaufkraft zurückgewonnen werden.

In der Projektpräsentation wird die Möglichkeit genannt, den Kaufkraftabfluss perspektivisch von rund 70 auf etwa 50 Prozent zu senken.

Das ist eine Prognose, keine gesicherte Entwicklung.

Ob Kunden ihr Einkaufsverhalten tatsächlich in diesem Umfang ändern würden, lässt sich erst nach einer möglichen Eröffnung beurteilen.

Wie viel Umsatz der neue Markt erzielen könnte

Die GMA geht für den heutigen Markt von einem jährlichen Umsatz von rund 3,6 Millionen Euro aus.

Für den geplanten Markt mit etwa 1.250 Quadratmetern Verkaufsfläche prognostiziert sie rund 5,6 Millionen Euro.

Der erwartete zusätzliche Umsatz liegt damit bei ungefähr zwei Millionen Euro jährlich.

Davon entfallen nach der Untersuchung etwa 1,7 Millionen Euro auf Lebensmittel und rund 300.000 Euro auf andere Waren.

Die Analyse erwartet, dass ein wesentlicher Teil des zusätzlichen Umsatzes bisher bei Geschäften außerhalb Stegens ausgegeben würde.

Für Kirchzarten wird eine Umsatzumverteilung von ungefähr fünf Prozent prognostiziert. Für das Kirchzartener Ortszentrum liegt der genannte Wert bei etwa vier Prozent.

Die GMA bewertet diese Auswirkungen als städtebaulich verträglich.

Auch für die Nahversorgungsstrukturen im Freiburger Osten erwartet sie nach ihrer Untersuchung keine erhebliche Gefährdung.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgungsstrukturen der Nachbargemeinden durch das Vorhaben nicht wesentlich beeinträchtigt würden.

Was die vier raumordnerischen Kriterien bedeuten

Die GMA untersucht vier zentrale Vorgaben der Raumordnung.

Beim Konzentrationsgebot geht es darum, ob ein großflächiger Lebensmittelmarkt in einer Gemeinde wie Stegen zulässig sein kann, obwohl ihr keine zentralörtliche Funktion zugewiesen ist.

Die Untersuchung bewertet das Vorhaben als für die örtliche Grundversorgung erforderlich und sieht das Kriterium deshalb als erfüllt an.

Das Integrationsgebot fragt nach der Lage des Marktes innerhalb der Siedlungsstruktur.

Die GMA bewertet den Standort zwischen dem Kernort und Unterbirken als gut erreichbar und als baulichen Lückenschluss.

Das Kongruenzgebot betrifft die Frage, ob der Markt überwiegend die eigene Gemeinde versorgen würde.

Nach der Prognose sollen rund 84 Prozent des erwarteten Umsatzes aus Stegen und etwa 16 Prozent von außerhalb kommen.

Das Beeinträchtigungsverbot soll verhindern, dass durch den neuen Markt andere Versorgungszentren erheblich geschädigt werden.

Auch dieses Kriterium sieht die GMA als erfüllt an.

Die Gemeinde verweist darauf, dass die zuständigen Raumordnungsstellen eine Erweiterung der Lebensmittelversorgung in Stegen grundsätzlich positiv bewertet haben.

Eine positive raumordnerische Einschätzung bedeutet allerdings nicht, dass sämtliche weiteren Genehmigungsvoraussetzungen bereits erfüllt sind.

Was die Entwicklung der Nachbargemeinden damit zu tun hat

Die Betreiberfamilie verweist auf die zunehmende Konkurrenz in der Umgebung.

In Oberried wurde im Juni 2026 ein neuer Lebensmittelmarkt mit rund 800 Quadratmetern eröffnet.

In Kirchzarten gibt es Planungen für einen zusätzlichen Markt mit ungefähr 1.200 Quadratmetern.

In St. Peter ist eine Erweiterung des bestehenden Marktes von etwa 800 auf rund 1.200 Quadratmeter vorgesehen.

Für Hinterzarten wurde nach den Projektangaben ein Neubau mit rund 1.200 Quadratmetern beschlossen.

Auch im Freiburger Osten gibt es Überlegungen zur Weiterentwicklung von Lebensmittelstandorten.

Aus Sicht der Familie Strecker erhöhen diese Entwicklungen den Druck auf den bisherigen Markt.

Die Bürgerinitiative sieht darin jedoch keinen ausreichenden Grund, eine öffentliche Freifläche zu verkaufen.

Hier treffen zwei unterschiedliche Zukunftsvorstellungen aufeinander: Die eine setzt auf einen größeren, konkurrenzfähigen Lebensmittelmarkt. Die andere will die bestehende Versorgung erhalten und die weitere Entwicklung stärker am Ortskern und am Freiraumschutz ausrichten.

Der Grundstückspreis: Was die Gemeinde erhalten würde

In der öffentlichen Informationsveranstaltung nannte die Gemeinde einen vorgesehenen Kaufpreis von 250 Euro pro Quadratmeter.

Bei einer Fläche von rund 5.700 Quadratmetern ergibt sich rechnerisch ein Kaufpreis von etwa 1,425 Millionen Euro.

Nach der Präsentation soll Edeka außerdem die Erschließungskosten übernehmen. Dafür wurde mit 50 Euro pro Quadratmeter kalkuliert, wobei das Kostenrisiko laut Gemeinde bei Edeka liegen soll.

Auch die Kosten des Bauleitplanverfahrens und erforderlicher Ausgleichsmaßnahmen sollen nach den vorgestellten Bedingungen vom Unternehmen getragen werden.

Der Kaufpreis ist damit ein wirtschaftlicher Bestandteil der Entscheidung.

Die Kritiker stellen allerdings die grundsätzliche Frage, ob der einmalige Verkaufserlös den dauerhaften Verlust einer gemeindeeigenen Fläche rechtfertigt.

Die Befürworter betrachten den Verkauf als Voraussetzung für eine langfristige Investition in die örtliche Versorgung.

Wie die späteren vertraglichen Vereinbarungen im Detail aussehen werden, ist von der politischen Entscheidung und den weiteren Verfahren abhängig.

Ein Ja ist noch keine Baugenehmigung

Ein besonders wichtiger Punkt wird in der Debatte leicht übersehen.

Die Gemeinde erläutert ausdrücklich, dass ein Ja zunächst die Fortsetzung der Planung ermöglicht.

Dazu gehören die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans.

Im Zuge dieser Verfahren müssen zahlreiche Fragen untersucht und rechtlich bewertet werden.

Dazu gehören insbesondere:

  • Verkehr und Verkehrssicherheit
  • Lärm und Auswirkungen auf Anwohner
  • Umweltverträglichkeit und Artenschutz
  • Boden und Flächenversiegelung
  • Entwässerung und Starkregen
  • Klima und der Höllentäler-Kaltluftstrom
  • Ausgleichsmaßnahmen und weitere rechtliche Anforderungen

Die Betreiberfamilie erklärt, dass nur gebaut werden solle, wenn die erforderlichen Untersuchungen positiv ausfallen.

Die Gemeinde weist ebenfalls darauf hin, dass der Ausgang des Planungsverfahrens offen bleibt.

Ein Ja bedeutet somit Zustimmung zum vorgesehenen Grundstücksverkauf und zur weiteren Entwicklung des Projekts, aber keine Garantie für die spätere Errichtung des Marktes.

Warum die Reihenfolge der Prüfungen umstritten ist

Für die Befürworter ist die Reihenfolge nachvollziehbar.

Sie argumentieren, dass zunächst die grundsätzliche Zustimmung der Bürgerschaft vorliegen müsse, bevor aufwendige Gutachten und weitere Planungsverfahren eingeleitet werden.

Aus ihrer Sicht wäre es nicht sinnvoll, umfangreiche Kosten auszulösen, wenn die Gemeinde die benötigte Fläche ohnehin nicht verkaufen darf.

Die Gegner halten dagegen, dass gerade die Umwelt- und Klimafolgen für die Entscheidung über den Grundstücksverkauf wesentlich seien.

Sie wünschen sich deshalb mehr Klarheit, bevor eine Fläche dauerhaft für eine andere Nutzung vorgesehen wird.

Beide Positionen beziehen sich auf dieselbe Unsicherheit, ziehen daraus aber unterschiedliche Konsequenzen.

Die Befürworter sehen das Ja als Startpunkt einer ergebnisoffenen fachlichen Prüfung.

Die Gegner möchten wesentliche Risiken möglichst vor einer grundsätzlichen Grundstücksentscheidung geklärt wissen.

Wie verbindlich ist der Bürgerentscheid?

Der Gemeinderat hat am 29. Juli 2026 einstimmig beschlossen, die Entscheidung über den Grundstücksverkauf der Bürgerschaft vorzulegen.

Es handelt sich um einen vom Gemeinderat eingeleiteten Bürgerentscheid und nicht um ein durch Unterschriftensammlung entstandenes Bürgerbegehren.

Nach der Gemeindeordnung Baden-Württemberg hat ein erfolgreicher Bürgerentscheid die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

Damit die Abstimmungsfrage durch die Mehrheit der gültigen Stimmen entschieden wird, muss diese Mehrheit zugleich mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten umfassen.

Bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit Nein beantwortet.

Wird die erforderliche Stimmenzahl nicht erreicht, entscheidet der Gemeinderat über die Angelegenheit.

Ein wirksamer Bürgerentscheid kann nach den gesetzlichen Vorgaben innerhalb von drei Jahren grundsätzlich nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Es zählt also nicht allein, welche Seite mehr Stimmen bekommt. Entscheidend ist auch das gesetzlich vorgeschriebene Zustimmungsquorum.

Wann und wie kann abgestimmt werden?

Der Bürgerentscheid findet am Sonntag, 8. November 2026, statt.

Die Abstimmung erfolgt mit Ja oder Nein.

Wahlberechtigte können grundsätzlich in dem Wahllokal abstimmen, das auf ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist.

Wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr hat, kann nach Angaben der Gemeinde mit dem Personalausweis im zuständigen Wahllokal wählen.

Mit einem entsprechenden Wahlschein ist die Stimmabgabe auch in einem anderen Wahllokal innerhalb der Gemeinde möglich.

Briefwahlunterlagen können regulär noch bis Freitag, 6. November, 15 Uhr beantragt werden. Wegen der kurzen Frist empfiehlt die Gemeinde, die Unterlagen persönlich im Rathaus abzuholen.

Wer bereits Briefwahl beantragt hat, die Unterlagen aber nicht erhalten hat, sollte sich umgehend mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung setzen.

Für nicht zugegangene Unterlagen ist unter bestimmten Voraussetzungen noch bis Samstag, 7. November, 12 Uhr, die Ausstellung eines Ersatzwahlscheins möglich.

Am Abstimmungstag selbst ist die Ausstellung neuer Briefwahlunterlagen nur in besonderen Ausnahmefällen vorgesehen, etwa bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung.

Ausgefüllte Wahlbriefe müssen spätestens am Sonntag, 8. November, um 18 Uhr im Rathaus Stegen, Dorfplatz 1, eingegangen sein.

Die Briefkästen der Ortsverwaltungen Eschbach und Wittental sind dafür nicht vorgesehen.

Weitere Hinweise und die offiziellen Unterlagen stellt die Gemeinde Stegen auf ihrer Internetseite bereit.

Die Entscheidung in der Übersicht: Was spricht für Ja, was für Nein?

Für ein Ja führen die Befürworter vor allem die langfristige Sicherung der Lebensmittelversorgung, ein größeres Sortiment, bessere Arbeitsbedingungen, zusätzliche Stellen, mehr Parkplätze und eine geordnete Anlieferung an.

Sie verweisen außerdem auf die Ergebnisse der bisherigen Standortprüfung und auf die positive raumordnerische Bewertung der GMA.

Nach ihrer Darstellung bleibt der überwiegende Teil der Festwiese erhalten. Die Auswirkungen des Vorhabens sollen im weiteren Verfahren untersucht und begrenzt werden.

Für ein Nein führen die Gegner vor allem den Erhalt der öffentlichen Grünfläche, den Schutz des Landschaftsbildes und des lokalen Klimas sowie die Bedeutung des heutigen Marktes für die Ortsmitte an.

Sie bezweifeln, dass eine mögliche Drogerie den Lebensmittelmarkt als alltäglichen Anziehungspunkt vollständig ersetzen könnte.

Außerdem wollen sie die langfristige Ortsentwicklung und mögliche Alternativen stärker untersuchen, bevor die Gemeinde Grund und Boden verkauft.

Beide Seiten erklären, dass ihnen eine gute Nahversorgung wichtig ist.

Der eigentliche Konflikt liegt deshalb in der Frage, welche Entwicklung für Stegen langfristig sinnvoller ist und welche Nachteile die Gemeinde dafür in Kauf nehmen sollte.

Was vor dem Bürgerentscheid noch nicht feststeht

Trotz zahlreicher Veröffentlichungen bleiben mehrere Punkte offen.

Es gibt noch keine abschließende Baugenehmigung für den neuen Markt.

Die angekündigten Untersuchungen zu Verkehr, Klima, Starkregen und weiteren Umweltfragen müssen im Bauleitplanverfahren noch durchgeführt beziehungsweise abschließend bewertet werden.

Auch die konkrete Nachnutzung des bisherigen Marktgebäudes ist bislang nicht durch einen öffentlich benannten neuen Betreiber gesichert.

Die prognostizierten Umsätze, zusätzlichen Arbeitsplätze, Sortimentsgrößen und Veränderungen des Einkaufsverhaltens sind Erwartungen der Projektbeteiligten.

Ebenso lässt sich derzeit nicht abschließend sagen, wie stark sich eine Bebauung tatsächlich auf die Kaltluftströmung, den Verkehr oder die Nutzung der verbleibenden Festwiese auswirken würde.

Die vorliegenden Standortprüfungen sind dokumentiert. Ob sie aus Sicht aller Beteiligten ausreichend und ergebnisoffen waren, bleibt jedoch Gegenstand der Auseinandersetzung.

Was der Bürgerentscheid für Stegens Zukunft bedeutet

Der Bürgerentscheid ist mehr als eine Abstimmung über die Größe eines Supermarktes.

Stegen muss entscheiden, ob es einen Teil seiner Festwiese für einen größeren Lebensmittelmarkt zur Verfügung stellen will.

Ein Ja würde die Voraussetzungen schaffen, das Projekt am vorgesehenen Standort weiterzuverfolgen. Ob der Markt tatsächlich gebaut werden kann, entscheiden die anschließenden Verfahren und deren Ergebnisse.

Ein Nein würde den vorgesehenen Verkauf verhindern. Der heutige Markt soll nach den bisherigen Erklärungen der Betreiberfamilie zunächst bestehen bleiben. Die langfristige Frage nach seiner Weiterentwicklung wäre damit aber nicht beantwortet.

Die Befürworter sehen im Neubau eine notwendige Anpassung an veränderte Einkaufsgewohnheiten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Die Gegner sehen im Erhalt der Festwiese und des zentralen Marktstandorts eine Voraussetzung für eine nachhaltige, lebendige Dorfentwicklung.

Zwischen diesen beiden Vorstellungen entscheiden am 8. November die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Stegens.

Quellen: Gemeinde Stegen, offizielle Informationsbroschüre zum Bürgerentscheid vom 7. Oktober 2026, Präsentation der Informationsveranstaltung vom 19. Oktober 2026, Stellungnahme von Bürgermeisterin Fränzi Kleeb, Präsentation von Edeka und Familie Strecker vom 29. Juli 2026; Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung (GMA), Auswirkungsanalyse vom 5. August 2026; Stellungnahme der Familie Strecker vom 5. November 2026; Veröffentlichungen von Edeka Strecker und der Initiative Lebensmittelpunkt Stegen; Stellungnahme des Planungsbeirats der Architektenkammer Baden-Württemberg vom 30. Oktober 2026 nach der vorliegenden Berichterstattung von BreisgauLIVE.

BreisgauLIVE einschalten
WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner