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Kirchzarten: Neuer Mietspiegel zeigt 11,19 Euro pro Quadratmeter

Wie teuer ist das Wohnen in Kirchzarten? Der neue Mietspiegel der Gemeinde gibt darauf eine Orientierung: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt laut der zugrunde liegenden Erhebung bei 11,19 Euro pro Quadratmeter. Je nach Alter, Größe, Ausstattung und Lage einer Wohnung können die Werte allerdings deutlich abweichen.

Der neue qualifizierte Mietspiegel gilt seit dem 1. November 2026 und ist bis zum 31. Oktober 2028 gültig. Er steht kostenlos auf der Internetseite der Gemeinde bereit. Dort gibt es auch einen Online-Rechner, mit dem Mieter und Vermieter die ortsübliche Vergleichsmiete für eine bestimmte Wohnung ermitteln können.

Was Wohnungen laut Mietspiegel kosten

Der Mietspiegel enthält eine Tabelle mit Quadratmeterpreisen, die nach Wohnfläche und Baujahr gestaffelt sind. Diese Werte gelten zunächst für Wohnungen mit durchschnittlicher Ausstattung und Lage.

Einige Beispiele aus der Tabelle:

  • Eine 50 bis unter 60 Quadratmeter große Wohnung aus den Baujahren 1975 bis 1984 hat einen Basiswert von 9,37 Euro pro Quadratmeter.
  • Bei 70 bis unter 80 Quadratmetern und einem Baujahr zwischen 1996 und 2005 liegt der Basiswert bei 9,97 Euro.
  • Für 80 bis unter 90 Quadratmeter große Wohnungen aus den Jahren 2018 bis 2022 nennt der Mietspiegel 12,94 Euro.
  • Bei einer 60 bis unter 70 Quadratmeter großen Wohnung aus den Jahren 2023 bis 2026 beträgt der Basiswert 13,43 Euro pro Quadratmeter.

Besonders kleine, neue Wohnungen können noch höhere Quadratmeterwerte erreichen. Für Wohnungen mit 25 bis unter 30 Quadratmetern aus den Baujahren 2023 bis 2026 nennt die Tabelle 15,17 Euro pro Quadratmeter.

Das sind keine festen Mietpreise. Abhängig von den Eigenschaften einer Wohnung werden Zu- oder Abschläge berechnet.

Ausstattung und Lage verändern die Vergleichsmiete

Der Mietspiegel berücksichtigt beispielsweise, ob eine Wohnung modernisiert wurde, eine Einbauküche vorhanden ist oder ein Garten mitgenutzt werden kann.

Für eine umfassende Modernisierung älterer Wohnungen sieht die Berechnung unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschlag von 24 Prozent vor. Eine vom Vermieter ohne gesonderten Mietzuschlag bereitgestellte Einbauküche mit mindestens zwei Elektrogeräten wird mit acht Prozent berücksichtigt.

Ein Gartenanteil kann einen Zuschlag von vier Prozent ergeben. Bei einer Wohnung im Untergeschoss sieht der Mietspiegel dagegen einen Abschlag von sechs Prozent vor. Auch bestimmte Entfernungen zu öffentlichen Einrichtungen, Verkehrslärm oder eine Öl- beziehungsweise Gasheizung können die Berechnung beeinflussen.

Die Zu- und Abschläge werden nach den Vorgaben des Mietspiegels miteinander verrechnet.

Beispiel: 84 Quadratmeter für rund 1.059 Euro kalt

Wie das funktioniert, zeigt die Gemeinde anhand einer fiktiven Wohnung.

Sie ist 84 Quadratmeter groß, wurde 1980 gebaut und hat einen Basiswert von 9,41 Euro pro Quadratmeter. Durch Modernisierung, Einbauküche, barrierearme Ausstattung und Gartenanteil sowie die berücksichtigten Abschläge ergibt sich im Beispiel eine Vergleichsmiete von 12,61 Euro pro Quadratmeter.

Für die gesamte Wohnung entspricht das 1.059,24 Euro Nettokaltmiete im Monat.

Der Mietspiegel nennt außerdem eine durchschnittliche Mietpreisspanne von 19 Prozent nach oben oder unten um den errechneten Vergleichswert. Abweichungen müssen entsprechend begründet werden.

Wofür ist der Mietspiegel hilfreich?

Der Mietspiegel soll Mieterinnen und Mietern helfen, die Höhe ihrer Miete einzuordnen. Wer beispielsweise eine Mieterhöhung erhält, kann damit prüfen, welche ortsübliche Vergleichsmiete für eine vergleichbare Wohnung ermittelt wird.

Vermieter können den Mietspiegel nutzen, um eine geplante Mieterhöhung zu begründen oder sich bei einer Neuvermietung zu orientieren.

Wichtig ist dabei: Der Mietspiegel zeigt nicht, was jede Wohnung kosten muss. Er liefert eine Vergleichsgrundlage. Welche Miete im Einzelfall zulässig ist, hängt auch von den geltenden gesetzlichen Regeln ab.

Die Angaben beziehen sich ausschließlich auf die Nettokaltmiete. Heizkosten, Wasser und weitere Betriebskosten sind nicht enthalten.

Für welche Wohnungen gilt der Mietspiegel?

Der Kirchzartener Mietspiegel gilt für nicht preisgebundene Mietwohnungen und vermietete Häuser mit einer Wohnfläche von 25 bis 150 Quadratmetern.

Nicht darunter fallen unter anderem Sozialwohnungen mit festgelegten Mietobergrenzen, Wohnheime und Ferienwohnungen. Für überwiegend möblierte Wohnungen ist er nicht unmittelbar anwendbar.

Grundlage des Mietspiegels sind 1.002 Datensätze aus einer Befragung von Haushalten im gemeinsamen Projektgebiet. Die Erhebung fand von Mitte März bis Ende Juni 2026 statt. Kirchzarten arbeitete dabei mit Buchenbach, Oberried, Stegen und St. Peter zusammen. Die wissenschaftliche Auswertung übernahm das EMA-Institut aus Regensburg.

Mietspiegel und Rechner kostenlos online

Der neue Mietspiegel kann auf der Website der Gemeinde Kirchzarten eingesehen und heruntergeladen werden:
https://www.kirchzarten.de/p/mietspiegel

Der kostenlose Online-Mietenberechner ist direkt unter folgender Adresse erreichbar:
https://online-mietspiegel.de/kirchzarten

Bei allgemeinen Fragen hilft die Gemeinde Kirchzarten unter 07661 393-0 weiter. Eine rechtliche Beratung zu einzelnen Mietverhältnissen bietet die Verwaltung nicht an.

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