KREIS LÖRRACH

Kandern: Alte Ziegelei soll 26 neue Wohnungen bekommen

In Kandern soll die denkmalgeschützte Alte Ziegelei zu 26 Wohnungen umgebaut werden. Der Gemeinderat entscheidet am Montag über die Voraussetzungen.

Aus alter Ziegelei sollen 26 Wohnungen werden

Aus einem weitgehend ungenutzten Industriedenkmal könnte in Kandern neuer Wohnraum entstehen: Die denkmalgeschützte Alte Ziegelei am Rebmättleweg 2 soll zu einem Wohngebäude mit 26 Wohnungen umgebaut werden. Am Montag, 19. Oktober, beschäftigt sich der Gemeinderat mit dem Vorhaben. Dabei geht es auch um die Frage, wie viele Wohnungen später zu günstigeren Mieten angeboten werden müssen.

Bislang stand der geltende Bebauungsplan dem Projekt entgegen. Er sieht für das Grundstück ein Mischgebiet mit gewerblicher und Wohnnutzung vor. Eine ausschließlich für Wohnungen genutzte Ziegelei wäre deshalb nach den bisherigen Vorgaben voraussichtlich nicht zulässig gewesen.

Neuer Bauturbo könnte Umbau ermöglichen

Mit dem sogenannten Bauturbo gibt es inzwischen eine Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans abzuweichen, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, diese Möglichkeit für die Alte Ziegelei zu nutzen und dem Vorhaben unter Bedingungen zuzustimmen.

Eine Baugenehmigung ist damit noch nicht erteilt. Zunächst geht es um die grundsätzliche Zulässigkeit des geplanten Umbaus.

Streitpunkt: Vier oder fünf günstigere Wohnungen?

Besonders wichtig ist der Anteil an bezahlbarem Wohnraum.

Nach den Leitlinien der Stadt Kandern muss bei größeren Wohnungsbauprojekten grundsätzlich mindestens jede fünfte Wohnung zu einer günstigeren Miete angeboten werden.

Bei der Alten Ziegelei wären das nach den vorliegenden Unterlagen fünf Wohnungen. Der Bauherr möchte allerdings nur vier öffentlich geförderte Wohnungen schaffen.

Begründet wird die Abweichung mit den hohen Umbaukosten und den besonderen Anforderungen des Denkmalschutzes.

Die Stadtverwaltung hält eine Ausnahme im begründeten Einzelfall grundsätzlich für möglich. Wie viele Wohnungen tatsächlich einer Mietpreisbindung unterliegen sollen, muss der Gemeinderat noch festlegen.

Für die gebundenen Wohnungen ist eine Laufzeit von mindestens 20 Jahren vorgesehen. Bei bezahlbarem Wohnraum nach den städtischen Leitlinien darf die Nettokaltmiete höchstens 80 Prozent der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Alternativ kommt öffentlich geförderter Wohnraum nach den Landesvorgaben infrage.

Die Verpflichtung soll vertraglich abgesichert werden.

Denkmalgeschützte Brennkammer muss erhalten bleiben

Die Alte Ziegelei steht unter Denkmalschutz. Deshalb kann das Gebäude nicht beliebig verändert werden.

Unter anderem muss die bestehende Brennkammer erhalten bleiben. Die denkmalrechtlichen Anforderungen werden von der zuständigen Denkmalschutzbehörde geprüft.

Die Stadtbau Lörrach bewertet die geplante Umnutzung grundsätzlich positiv. Sie erwartet durch die Wohnungen eine Belebung des bislang weitgehend brachliegenden Areals.

35 Stellplätze vorgesehen

Für das Vorhaben sind nach den Planunterlagen 35 Stellplätze vorgesehen.

Die Zufahrt soll über den Rebmättleweg erfolgen. Nach Einschätzung des städtischen Tiefbauamts ist die verkehrliche Erschließung grundsätzlich möglich.

Auch Anschlüsse an die öffentliche Trinkwasser- und Abwasserversorgung bestehen bereits. Ob sie für 26 Wohnungen ausreichend dimensioniert sind, muss allerdings noch nachgewiesen werden.

Offen ist zudem der abschließende Nachweis einer ausreichenden Löschwasserversorgung.

Gemeinderat berät am Montag

Der Technische Ausschuss hatte das Vorhaben für den 15. Oktober auf der Tagesordnung. Am Montag, den 19. Oktober, soll sich der Gemeinderat damit befassen.

Die Verwaltung empfiehlt eine Zustimmung nach den neuen Bauturbo-Regeln, verbunden mit einer vertraglichen Verpflichtung zu bezahlbarem beziehungsweise gefördertem Wohnraum.

Ob der Gemeinderat dem Vorschlag folgt und wie viele preisgebundene Wohnungen er verlangt, ist noch offen.

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