FREIBURG

Freiburg: Stadtverwaltung legt Statement gegen Brötchentaste vor

Eine Stunde kostenlos parken für schnelle Einkäufe oder Erledigungen? Die Stadtverwaltung in Freiburg rät von der Einführung einer sogenannten Brötchentaste ab. Nach ihrer Einschätzung würde die Regelung mehr Autoverkehr verursachen und die Stadt erhebliche Parkgebühren kosten. Gleichzeitig spricht sich die Verwaltung dagegen aus, die regelmäßigen Parkgebührenerhöhungen dauerhaft zu stoppen. Auch strengere Parkregeln für Wohnmobile werden geprüft.

Das geht aus einer Informationsvorlage hervor, mit der sich der Gemeinderat am 20. Oktober beschäftigen soll. Neue Parkregeln werden damit noch nicht beschlossen. Konkrete Vorschläge sollen im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen für 2027 und 2028 folgen.

Brötchentaste: Bis zu 60 Minuten kostenlos parken

CDU, Freie Wähler und FDP/BfF hatten im Mai beantragt, eine Brötchentaste für Freiburg zu prüfen. Autofahrer sollen damit bis zu 60 Minuten kostenlos auf bewirtschafteten Parkplätzen stehen können.

Die Fraktionen begründen ihren Vorstoß mit der Erreichbarkeit von Geschäften und Dienstleistungen. Kurze Einkäufe, das Abholen von Waren oder Besuche bei älteren und pflegebedürftigen Menschen sollen möglich sein, ohne sofort Parkgebühren bezahlen zu müssen. Die Antragsteller erhoffen sich davon auch Vorteile für den örtlichen Handel.

Die Stadtverwaltung kommt zu einer anderen Einschätzung. Sie bezweifelt, dass eine kostenlose erste Parkstunde tatsächlich zusätzliche Kunden in die Innenstadt bringen würde. Stattdessen befürchtet sie mehr Autoverkehr und zusätzlichen Parkplatzsuchverkehr.

Ein weiteres Problem sieht die Verwaltung darin, dass Autofahrer zwischen mehreren Erledigungen ihren Parkplatz wechseln könnten, um wiederholt die kostenlose Stunde zu nutzen. Zudem verweist sie auf Erfahrungen aus Stuttgart, wo sich Parkende nach Ablauf der kostenlosen Zeit teilweise weitere Gratistickets holen würden.

Mehr als eine Million Euro stehen auf dem Spiel

Besonders deutlich wird die Verwaltung bei den finanziellen Folgen. Allein mit Parkvorgängen von höchstens 60 Minuten nimmt Freiburg innerhalb eines Jahres mehr als eine Million Euro ein.

Bei einer Brötchentaste würden zusätzlich Einnahmen aus längeren Parkvorgängen wegfallen, weil auch dort die erste Stunde kostenlos wäre. Wie hoch der gesamte Verlust ausfallen könnte, lässt sich laut Verwaltung nicht verlässlich berechnen.

Auch für die Parkhäuser sieht sie Nachteile. Bislang sind diese bewusst günstiger als das Parken am Straßenrand. Mit einer kostenlosen ersten Stunde würde sich dieses Verhältnis zunächst umkehren. Die Verwaltung erwartet deshalb mehr Nachfrage nach Straßenparkplätzen und mögliche Einnahmeverluste in den Parkhäusern.

Ihr Fazit: Die erwarteten Nachteile überwiegen die erhofften Vorteile. Sie empfiehlt deshalb, die Brötchentaste nicht einzuführen.

Parkgebühren: Verwaltung will Erhöhungen nicht dauerhaft stoppen

Parallel dazu geht es um die grundsätzliche Entwicklung der Parkgebühren. Freiburg hatte 2019 beschlossen, alle zwei Jahre eine Erhöhung um zehn Prozent vorzusehen. Seitdem sind die Gebühren über drei Anpassungen hinweg um insgesamt rund 33 Prozent gestiegen.

Die jüngste Erhöhung gilt seit dem 1. Februar 2026. Eine Stunde Parken kostet seitdem je nach Gebührenzone 4,20 Euro, 3,50 Euro oder 1,80 Euro.

Im Dezember 2025 setzte der Gemeinderat den bisherigen Automatismus für künftige Erhöhungen vorerst aus und beauftragte die Verwaltung, Alternativen zu prüfen.

Die Verwaltung warnt nun davor, die regelmäßigen Erhöhungen vollständig aufzugeben. Hintergrund ist der Freiburger Klimamobilitätsplan. Darin ist die Gebührenentwicklung als zentrale Maßnahme verankert.

Nach Darstellung der Stadt könnte eine Abschwächung dieser Maßnahme die erhöhte Landesförderung für Verkehrsprojekte gefährden. Freiburg kann bei entsprechenden Investitionen von Förderquoten von bis zu 75 Prozent profitieren. Um die vereinbarten Klimaziele auf anderem Weg zu erreichen, müsste die Stadt nach Angaben der Verwaltung gegebenenfalls andere Maßnahmen verstärken oder zusätzliche Maßnahmen aufnehmen.

Hinzu kommt die Bedeutung der Einnahmen für den Haushalt: 2025 nahm Freiburg rund 4,94 Millionen Euro an Parkgebühren ein.

Als Alternativen wurden eine jährliche Erhöhung um fünf Prozent oder eine Kopplung an die Inflation beziehungsweise an die Fahrpreise im öffentlichen Nahverkehr betrachtet. Jährliche Anpassungen hält die Verwaltung wegen des zusätzlichen Aufwands allerdings nicht für sinnvoll.

Wohnmobile: Neue Beschränkungen werden geprüft

Ein drittes Thema sind Wohnmobile, die über längere Zeit auf öffentlichen Parkplätzen stehen. Die SPD+JF-Fraktion hatte dazu im Mai eine Prüfung beantragt.

Nach Angaben der Verwaltung gehen regelmäßig Beschwerden über abgestellte Wohnmobile in Wohngebieten ein. Besonders häufig würden sie dort stehen, wo das Parken noch kostenlos ist.

Werden neue Bewohnerparkgebiete eingerichtet, verlagern sich die Fahrzeuge laut Verwaltung häufig in benachbarte Straßen ohne Parkgebühren. Welche Stadtteile besonders stark betroffen sind, kann das Garten- und Tiefbauamt derzeit nicht genau beziffern.

Geprüft werden soll unter anderem, ob besonders lange Fahrzeuge künftig von Bewohnerparkausweisen ausgeschlossen werden könnten. Eine solche Längenbegrenzung gibt es bereits in anderen Städten.

Ob eine entsprechende Regelung in Freiburg rechtlich zulässig wäre, ist laut Verwaltung allerdings offen. Selbst wenn sie möglich wäre, könnte sie das Problem lediglich in andere Stadtteile verschieben.

Ein generelles Verbot für Wohnmobile im öffentlichen Straßenraum ist nach Einschätzung der Verwaltung rechtlich nicht möglich. Einschränkungen aus Gründen der Verkehrssicherheit können dagegen bereits heute im Einzelfall angeordnet werden.

Entscheidungen stehen noch aus

Die Informationsvorlage enthält damit eine klare Position der Verwaltung gegen die Brötchentaste und gegen einen vollständigen Verzicht auf weitere Parkgebührenerhöhungen. Verbindliche neue Regelungen ergeben sich daraus aber noch nicht.

Der Gemeinderat soll den Bericht am 20. Oktober zunächst zur Kenntnis nehmen. Weitere Beratungen über Parkgebühren, Bewohnerparkgebühren und die Gebühren für Handwerkerparkausweise sind im Zusammenhang mit dem Doppelhaushalt 2027/2028 vorgesehen.

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