FREIBURG

Freiburg: Neue Regeln für den Münstermarkt ab April geplant

Auf dem Münstermarkt in Freiburg sollen ab April 2027 neue Regeln gelten. Die Stadt will das Bio-Angebot absichern, die Vorgaben für Imbissstände flexibler gestalten und den bislang eigenständigen Nachmittagsverkauf in den regulären Münstermarkt integrieren. Auch saisonale Speisen und besondere Aktionen sollen leichter möglich werden. Über die Neufassung entscheidet der Gemeinderat am 20. Oktober.

Ein Grund für die Änderungen ist die Entwicklung bei den Bio-Ständen. Ende Juni 2026 stellten beide bisherigen Biogemüsestände ihren Betrieb aus persönlichen Gründen ein. Nachfolgelösungen wurden zwar gefunden, diese arbeiten jedoch mit Kooperationen und Erzeugergemeinschaften.

Bislang gilt auf der sogenannten Bauernseite grundsätzlich, dass Obst und Gemüse von selbsterzeugenden Betrieben stammen müssen. Künftig sollen in begründeten Ausnahmefällen auch Händler mit regionalem Bio-Obst und -Gemüse zugelassen werden können. Voraussetzung sind unter anderem feste Kooperationen mit regionalen Erzeugerbetrieben und eine transparente Kennzeichnung der Herkunft.

Mehr Spielraum bei Imbissständen

Auch beim Essen soll sich etwas ändern. Derzeit schreiben die Regeln eine feste Angebotsstruktur vor, darunter sechs Wurststände, einen vegetarischen Wurststand, einen Selbsterzeugerimbiss, Kaffee und Fisch. Der vorgesehene Fischimbiss konnte laut Stadt allerdings seit 2019 nicht mehr besetzt werden.

Nach den neuen Richtlinien sollen weiterhin bis zu sechs Imbissstände mit der traditionellen „Langen Roten“ und anderen Wurstangeboten zugelassen werden. Daneben können weitere Stände mit alternativen Speisen hinzukommen. Wie viele Plätze dafür ausgeschrieben werden, soll künftig vor der jeweiligen Ausschreibung festgelegt werden.

Damit könnte beispielsweise auch ein Waffel- und Crêpesangebot berücksichtigt werden, das bislang nur beim Nachmittagsverkauf vertreten ist.

Nachmittagsverkauf wird integriert

Der seit 2022 eigenständig organisierte Nachmittagsverkauf soll als separate öffentliche Einrichtung verschwinden. Nach Angaben der Stadt ist das Interesse der Händler daran über die vergangenen Jahre zurückgegangen. Übrig geblieben sind im Wesentlichen Imbissangebote sowie saisonale Blumen- und Adventsstände.

Stattdessen sollen künftig bis zu elf Stände des regulären Münstermarkts eine verlängerte Marktzeit bis 20 Uhr erhalten können. In der Adventszeit können vier weitere Stände mit weihnachtlichem Sortiment hinzukommen.

Maronen, Kinderpunsch und geräucherte Forellen

Mehr Freiheiten sind auch bei besonderen Angeboten vorgesehen. Zwar soll die Zubereitung von Lebensmitteln an gewöhnlichen Verkaufsständen grundsätzlich weiter eingeschränkt bleiben. Die Marktverwaltung könnte künftig aber Ausnahmen erlauben, wenn sie den Markt attraktiver machen und keine direkte Konkurrenz zu den regulären Imbissständen darstellen.

Als mögliche Beispiele nennt die Verwaltung Maronen, Kinderpunsch von Winzern oder das Räuchern von Forellen.

Auch Sonderaktionen sowie musikalische oder andere Veranstaltungen sollen in begründeten Ausnahmefällen genehmigt werden können, wenn sie die Attraktivität des Marktes fördern oder einen besonderen gesellschaftlichen Mehrwert bieten.

Die neuen Richtlinien sollen zum 1. April 2027 in Kraft treten. Voraussetzung ist der entsprechende Beschluss des Gemeinderats. Auch die Aufhebung der bisherigen Regeln für den Nachmittagsverkauf hängt von der neuen Festsetzung des Münstermarktes ab.

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