(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadtverwaltung Weil am Rhein
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In Weil am Rhein bleibt offenes Feuer im öffentlichen Raum weiterhin verboten. Wegen der anhaltenden Trockenheit und der hohen Wald- und Graslandbrandgefahr hat der Gemeinderat die bestehende Regelung bis zum 31. August verlängert.
Das Feuerverbot gilt für Parks, Grünanlagen, Uferbereiche, öffentliche Plätze sowie ausgewiesene Grill- und Feuerstellen. Auch mitgebrachte Grills und andere offene Feuer dürfen dort nicht genutzt werden.
Die Stadt hatte die Polizeiverordnung erstmals am 25. Juni erlassen. Da hohe Temperaturen, fehlender ergiebiger Regen und trockene Böden weiterhin für eine erhebliche Brandgefahr sorgen, bleibt sie nun länger in Kraft.
Nach Einschätzung des Deutschen Wetterdienstes besteht in der Region weiterhin eine hohe bis sehr hohe Wald- und Graslandbrandgefahr. Unter diesen Bedingungen kann bereits ein kleiner Funke einen Vegetations- oder Flächenbrand auslösen. Solche Brände können sich schnell ausbreiten und Menschen, Tiere, Gebäude sowie die Natur gefährden.
Das Verbot betrifft ausschließlich öffentliche Bereiche. Dazu zählt nach Erklärung der Stadt alles, was ohne vorherige Erlaubnis betreten werden kann.
Auf privaten Grundstücken ist Grillen weiterhin erlaubt. Die Stadt rät jedoch dringend dazu, ausreichend Löschmittel bereitzuhalten. Ein Feuerlöscher oder ein Eimer Wasser sollten griffbereit stehen.
Besondere Vorsicht gilt in Schreber- und Kleingärten, etwa am Tüllinger Berg. Teile dieses Bereichs sind nicht an die Wasserversorgung angeschlossen. Gleichzeitig ist dort die Gefahr von Flächen- und Waldbränden besonders hoch.
Wer gegen das Feuerverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Die Stadt darf außerdem mitgebrachte Grills oder vergleichbare Gegenstände einziehen.
Die Stadtverwaltung appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben konsequent einzuhalten und Brandgefahren zu vermeiden.






