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Waldkirch: Stadt soll Hitzeaktionsplan für Kinder, Senioren und Erkrankte erstellen

Waldkirch soll sich besser auf extreme Hitze vorbereiten. Die Gemeinderatsfraktion DOL und Grüne fordert einen Hitzeaktionsplan, der besonders Kinder, ältere Menschen und Erkrankte schützen soll. Der Gemeinderat entscheidet am Mittwoch, 21. Oktober, über den Antrag. Bei einer Zustimmung müsste die Stadtverwaltung den Plan bis Ende März 2027 erarbeiten.

Hintergrund sind die zunehmenden Hitzetage und die Belastung durch hohe Temperaturen. Nach Angaben der Fraktion ist der Hitzeschutz insbesondere in städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen teilweise noch unzureichend.

Bereits im Juli 2025 hatte die Fraktion einen entsprechenden Antrag gestellt. Erfahrungen von Gemeinderatsmitgliedern bei Praktika in Betreuungseinrichtungen hätten damals gezeigt, wie wichtig das Thema dort sei.

Mehr Schatten und kühle Rückzugsorte

Ein Hitzeaktionsplan soll festlegen, wie Waldkirch seine Bevölkerung bei hohen Temperaturen besser schützen kann. Als mögliche Maßnahmen nennt die Fraktion zusätzliche Schattenplätze, kühle Aufenthaltsräume und gezielte Hitzewarnungen.

Besonders berücksichtigt werden sollen Kindergärten, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und öffentliche Plätze.

Auch die bereits vorliegende Stadtklimaanalyse soll einbezogen werden. Sie kann dabei helfen, besonders stark aufgeheizte Bereiche zu erkennen und geeignete Gegenmaßnahmen zu entwickeln.

Vorbilder in Emmendingen und Freiburg

Andere Kommunen haben bereits Angebote zum Hitzeschutz geschaffen. Emmendingen informiert beispielsweise über schattige Plätze, kühle Orte und Trinkwasserbrunnen. Freiburg verfügt unter anderem über ein Hitzetelefon und einen Hitzebus.

DOL und Grüne wollen solche Erfahrungen für Waldkirch nutzen und die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, sozialen Einrichtungen und weiteren Beteiligten verbessern.

Welche Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden und wie viel sie kosten würden, ist noch offen. Falls zusätzliche Haushaltsmittel notwendig sind, soll der Gemeinderat darüber gesondert entscheiden.

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