Übernachtungsgäste in Waldkirch müssen sich ab dem 1. Januar 2027 auf höhere Kosten einstellen. Die Stadt will nämlich die Kurtaxe von bisher 2,20 Euro auf 2,80 Euro pro Person und Aufenthaltstag erhöhen. Das entspricht einem Anstieg um rund 27 Prozent. Erstmals sollen auch bestimmte Geschäftsreisende die Abgabe bezahlen.
Über die neue Kurtaxesatzung entscheidet der Gemeinderat am Mittwoch, 21. Oktober.
Warum die Kurtaxe steigen soll
Ein wesentlicher Grund sind höhere Kosten für das KONUS-System. Damit können Schwarzwaldurlauber mit ihrer Gästekarte den öffentlichen Nahverkehr nach den geltenden Bedingungen kostenlos nutzen.
Die Umlage an die Schwarzwald Tourismus GmbH steigt ab 2027 von rund 50 auf 70 Cent pro Übernachtung. Mit der höheren Kurtaxe will Waldkirch außerdem touristische Angebote und Einrichtungen finanzieren.
Neue Regeln für Geschäftsreisende
Bisher waren Geschäftsreisende von der Kurtaxe ausgenommen. Künftig sollen auch Personen zahlen, die beispielsweise für eine Tagung oder Veranstaltung nach Waldkirch kommen.
Wer in Waldkirch arbeitet oder eine Ausbildung absolviert, bleibt allerdings von der Abgabe befreit. Teilnehmer von beruflichen Tagungen und Veranstaltungen können auf Antrag eine Befreiung für den ersten Aufenthaltstag erhalten.
Weiterhin ausgenommen sind unter anderem Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr und Tagesgäste ohne Übernachtung. Für Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 ist auf Antrag ebenfalls eine Befreiung vorgesehen.
Stadt rechnet mit zusätzlichen Einnahmen
Durch die Erhöhung der Kurtaxe erwartet Waldkirch bei vergleichbaren Übernachtungszahlen rund 20.000 Euro zusätzliche Einnahmen von Privatreisenden pro Jahr.
Weitere Einnahmen sollen durch Geschäftsreisende entstehen. Bei der beispielhaften Annahme, dass 20 Prozent der geschäftlichen Übernachtungen steuerpflichtig werden, rechnet die Verwaltung mit zusätzlichen 11.500 Euro.
Insgesamt wären das rund 31.500 Euro Mehreinnahmen. Dem stehen allerdings knapp 14.000 Euro höhere Kosten für das KONUS-System gegenüber. Vor dem hier behandelten Tagesordnungspunkt soll übrigens auch über die Fortführung der Teilhabe am KONUS-Programm abgestimmt werden.
Stimmt der Gemeinderat zu, tritt die neue Satzung am 1. Januar 2027 in Kraft.

