(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Insolvenzbekanntmachungen, Amtsgericht Freiburg
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Für die PBI GmbH aus Malterdingen ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren eingeleitet worden. Das Amtsgericht Freiburg hat einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und mehrere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Ziel ist es, das Vermögen vom Unternehmen bis zur Entscheidung über die Eröffnung vom eigentlichen Insolvenzverfahren zu sichern.
Das Unternehmen hat sich laut North Data folgendermaßen im „Gartenlandschaftsbau- und Projektbau, Projektmanagement, sowie An- und Verkauf von Immobilien, Verlegung von Leitungen und Kabel, insbesondere Glasfaserverlegung, Verkauf und Vermietung von Geräten und Maschinen“ positioniert.
Der Beschluss wurde am 23. Juli 2026 um 17:40 Uhr vom Insolvenzgericht am Amtsgericht Freiburg erlassen.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Daniel Beck aus Freiburg bestellt. Das Unternehmen darf künftig nur noch mit seiner Zustimmung über Vermögensgegenstände verfügen.
Außerdem wurden Bankkonten und Forderungen vom Unternehmen unter die Kontrolle vom vorläufigen Insolvenzverwalter gestellt. Er ist berechtigt, Guthaben einzuziehen, Sonderkonten einzurichten und Zahlungen entgegenzunehmen.
Gläubiger dürfen laufende Zwangsvollstreckungen gegen das Unternehmen vorerst nicht fortsetzen. Bereits begonnene Maßnahmen werden zunächst eingestellt, soweit sie keine unbeweglichen Gegenstände betreffen.
Kunden oder andere Schuldner vom Unternehmen dürfen offene Forderungen nicht mehr an die PBI GmbH zahlen. Leistungen dürfen ausschließlich an den vorläufigen Insolvenzverwalter erbracht werden.
Mit der jetzigen Entscheidung ist das Insolvenzverfahren noch nicht eröffnet. Der vorläufige Insolvenzverwalter prüft nun unter anderem, ob das vorhandene Vermögen ausreicht, um die Kosten von einem Insolvenzverfahren zu decken. Erst danach entscheidet das Insolvenzgericht über die Eröffnung vom eigentlichen Insolvenzverfahren.








