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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Gemeinde Efringen-Kirchen, Landratsamt Lörrach
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Der Streit um den Feuerwehrkommandanten in Efringen-Kirchen geht in die nächste Runde. Das Landratsamt Lörrach hat zwei Beschlüsse vom Gemeinderat beanstandet und verlangt, dass Philipp Haberstroh auf eigenen Antrag von seinem Amt abberufen wird.

Haberstroh hatte bereits am 14. April darum gebeten, schnellstmöglich von der Funktion als Feuerwehrkommandant entbunden zu werden. BreisgauLIVE berichtete. Der Gemeinderat hatte die Abberufung jedoch am 27. April und erneut am 18. Mai abgelehnt. Auch der Feuerwehrausschuss hatte sich zuvor einstimmig gegen die Abberufung ausgesprochen.

Als Gründe wurden unter anderem die Erfahrung und Fachkompetenz von Haberstroh genannt. Außerdem gab es Sorge, dass bei wichtigen Feuerwehrprojekten die Interessen der Feuerwehr nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten.

Die Bürgermeisterin widersprach den Gemeinderatsbeschlüssen. Aus Sicht der Verwaltung habe Haberstroh wichtige persönliche Gründe vorgebracht, die anerkannt werden müssten. Danach wurde der Fall dem Landratsamt Lörrach als Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt.

Das Landratsamt kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Beschlüsse vom Gemeinderat rechtswidrig sind. Die Gemeinde muss sie innerhalb von einem Monat aufheben und dem Antrag von Haberstroh auf Abberufung zustimmen. Außerdem wurde die sofortige Vollziehung angeordnet. Kommt der Gemeinderat der Anordnung nicht nach, droht das Landratsamt eine Ersatzvornahme an.

In der Begründung verweist das Landratsamt unter anderem auf persönliche Differenzen zwischen Haberstroh und Bürgermeisterin Carolin Holzmüller. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sei für die Feuerwehr und den Bevölkerungsschutz wichtig. Eine Besserung der Situation sei aus Sicht vom Landratsamt nicht zu erwarten, auch weil bereits Mediationsversuche gescheitert seien.

Nach der aktuellen Beschlussvorlage soll der Gemeinderat am kommenden Montag, 6. Juli, die früheren Ablehnungen aufheben und der Abberufung zustimmen. Haberstroh würde dann unmittelbar von seinen Aufgaben entbunden. Markus Gütlin soll die Aufgaben vom Feuerwehrkommandanten übernehmen.

Zusätzlich soll der Gemeinderat entscheiden, ob gegen die Verfügung vom Landratsamt Lörrach Rechtsmittel eingelegt werden. Die Verwaltung empfiehlt dringend, darauf zu verzichten. Sollte der Gemeinderat weiter an der Ablehnung von Haberstrohs Abberufung festhalten, müsste der Fall vor Gericht geklärt werden. Aus Sicht der Verwaltung ist der Sachverhalt jedoch eindeutig.

Bild: KI-generiert

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