(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: SWEG
Wer in Baden-Württemberg an Bushaltestellen raucht, riskiert ab Sonntag, 1. Juni, ein Bußgeld. Dann tritt das verschärfte Landesnichtraucherschutzgesetz in Kraft. Das Rauchverbot gilt laut SWEG auch für E-Zigaretten.
Neben Bushaltestellen weitet die SWEG Schienenwege GmbH das Rauchverbot zusätzlich auf zahlreiche von ihr betriebene Bahnhöfe und Haltepunkte aus. Betroffen sind unter anderem Stationen der Münstertalbahn, Kaiserstuhlbahn, Achertalbahn und Harmersbachtalbahn.
Die SWEG kündigt an, Fahrgäste mit neuen Hinweisschildern und Durchsagen in den Bussen über die Regelung zu informieren. Besonders an großen Busbahnhöfen sollen im Juni zusätzliche Ansagen auf das neue Rauchverbot aufmerksam machen.
Nach Angaben des Unternehmens können Verstöße mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro geahndet werden.
Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz will das Land Baden-Württemberg den Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum weiter stärken. Vor allem an Haltestellen und Bahnsteigen kommt es immer wieder zu Beschwerden über Rauchbelästigung.





