(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Lörrach (Vorlage Nr. 019/2026)
Lörrach steht vor neuen Regeln zur Prostitution im Stadtgebiet. Am Dienstag, 28. April 2026, nimmt der Gemeinderat eine neue Sperrbezirksverordnung zur Kenntnis, die künftig den rechtlichen Rahmen neu festlegt. Hintergrund ist laut Stadt, dass das bisherige pauschale Verbot aus dem Jahr 1970 wegen der gestiegenen Einwohnerzahl nicht mehr zulässig ist.
Kernpunkt der neuen Regelung: Straßenprostitution wird im gesamten Stadtgebiet verboten. Gleichzeitig wird festgelegt, wo Bordelle und bordellartige Betriebe erlaubt sind. In insgesamt 20 Gewerbegebieten bleibt deren Betrieb untersagt. Möglich ist die Ansiedlung nur noch in zwei ausgewählten Gewerbegebieten.
Andere Formen wie sogenannte Wohnungsprostitution bleiben grundsätzlich erlaubt, können aber im Einzelfall über Bau- oder Gewerberecht eingeschränkt werden. Auch Terminwohnungen werden nicht direkt über die Verordnung geregelt.
Die neue Regelung wurde in enger Abstimmung mit Polizei und Regierungspräsidium Freiburg entwickelt. Zuvor gab es bereits Informationsveranstaltungen und einen Austausch mit Behörden und Beratungsstellen.
Ziel ist es, klare rechtliche Strukturen zu schaffen und gleichzeitig sensible Bereiche zu schützen. Aktuell gibt es laut Stadt keine konkreten Anfragen für neue Bordellbetriebe, auch die Lage wird von Polizei und Behörden als stabil eingeschätzt.
Die Verordnung tritt nach Veröffentlichung im Gesetzblatt des Landes in Kraft.





