(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Staatsanwaltschaft Freiburg, Badische Zeitung

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Im Mordprozess um den gewaltsamen Tod eines Rentners in Gundelfingen ist das Urteil gefallen: Der Angeklagte muss lebenslang ins Gefängnis.

Am Donnerstag, 5. März 2026, verurteilte die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Freiburg einen 48-jährigen Mann aus dem Elztal wegen Mordes in Tateinheit mit schwerem Raub mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Wie die Badische Zeitung berichtet, stellte das Gericht jedoch keine besondere Schwere der Schuld fest. Damit bleibt eine mögliche Haftentlassung nach 15 Jahren grundsätzlich möglich.

Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft im Juni 2025 einen 66-jährigen Rentner in dessen Wohnung in Gundelfingen getötet haben. Nach den Ermittlungen soll er das Opfer zunächst erschlagen und anschließend mit mehreren Messerstichen getötet haben. Hintergrund der Tat soll ein Raub gewesen sein.

Der Mann soll gehofft haben, mehrere tausend Euro in der Wohnung zu finden. Tatsächlich erbeutete er laut Gericht nur rund 2540 Euro. Dieser Betrag wird nun eingezogen.

Während des Prozesses hatte der Angeklagte ein Geständnis abgelegt. Er gab an, sich nur teilweise an die Tat erinnern zu können und sprach von einer Handlung im Affekt.

Das Gericht verurteilte den 48-Jährigen nun wegen Mordes und schweren Raubes mit Todesfolge. Außerdem muss er die Kosten des Verfahrens sowie der Nebenklage tragen. Nach Berichten der Badischen Zeitung reagierten Angehörige des Opfers im Gerichtssaal fassungslos auf die Entscheidung, die besondere Schwere der Schuld nicht festzustellen.

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