(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: ver.di Baden-Württemberg
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Der ver.di-Warnstreik bei der SWEG sorgt auch am heutigen Montag und am Dienstag für massive Einschränkungen im Busverkehr. Betroffen sind in der Region unter anderem die Betriebe in Lahr, Offenburg, Schutterwald, Kehl, Endingen, Emmendingen, Weil am Rhein und Müllheim. Nach Angaben der Gewerkschaft ver.di findet auf fast allen bestreikten Linien seit Beginn der Frühschicht kein Fahrdienst der SWEG statt.

Damit trifft der Arbeitskampf auch den Schulstart. Eltern, Schüler und Berufspendler müssen sich auf ausfallende Busverbindungen einstellen. Welche einzelnen Fahrten tatsächlich stattfinden, geht aus der Mitteilung von ver.di nicht hervor.

Bereits am vergangenen Mittwoch und Donnerstag waren SWEG-Busbetriebe bestreikt worden. Nun setzt die Gewerkschaft die Arbeitsniederlegungen am 14. und 15. September fort. Landesweit befinden sich nach Angaben von ver.di erneut rund 500 Beschäftigte im Ausstand. Neben den Betrieben in Südbaden werden weitere SWEG-Standorte in Baden-Württemberg bestreikt.

Streit um Tarifverträge und Kündigungsschutz

Hintergrund sind mehrere parallel laufende Tarifkonflikte. In der bundesweiten Entgeltrunde fordert ver.di unter anderem 6,5 Prozent mehr Monatsentgelt, 100 Euro zusätzlich für Auszubildende sowie eine jährliche Sonderzahlung von 650 Euro ausschließlich für Gewerkschaftsmitglieder. Die geforderte Laufzeit beträgt zwölf Monate.

Nach Darstellung von ver.di sieht das Arbeitgeberangebot bei einer Laufzeit von 28 Monaten zunächst eine Einmalzahlung von 270 Euro vor. Die Entgelte sollen demnach ab Dezember 2026 um 2,8 Prozent und ab Januar 2028 um weitere 2,2 Prozent steigen.

Zusätzlich streiten Gewerkschaft und SWEG über den Schutz von Beschäftigten bei Neuausschreibungen von Buslinien. ver.di fordert einen Tarifsozialplan und kritisiert, dass es dafür bislang keinen Verhandlungstermin gebe. Die Gewerkschaft verlangt unter anderem Abfindungs- und Qualifizierungsregelungen für Beschäftigte, die von betriebsbedingten Kündigungen betroffen wären.

Die SWEG hatte die Darstellung der Gewerkschaft nach deren Angaben zurückgewiesen und argumentiert, der Schutz bei Kündigungen sei nicht tariflich regelbar und Sache von Arbeitgeber und Betriebsrat. Eine aktuelle Stellungnahme der SWEG zu den heutigen Aussagen liegt in der Pressemitteilung von ver.di nicht vor.

Bild: Marcel Hiller, BreisgauLIVE vor Ort (Archivbild)

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