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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Polizeipräsidium Freiburg
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Mit den sommerlichen Temperaturen zieht es viele Menschen an den Rhein. Die Wasserschutzpolizei warnt jedoch eindringlich davor, die Gefahren im Fluss zu unterschätzen.

Zwar ist das Baden und Schwimmen in den Bundeswasserstraßen grundsätzlich erlaubt, doch der Rhein ist kein ausgewiesenes Badegewässer. Die Wasserqualität wird nicht regelmäßig als Badewasser überwacht. Nach Angaben der Polizei können Keime und Bakterien insbesondere bei offenen Wunden oder verschlucktem Wasser gesundheitliche Probleme verursachen.

Hinzu kommen Gefahren durch Strömungen und den Schiffsverkehr. Unter der Wasseroberfläche können – je nach Schleusenbetrieb und Wasserstand – starke Unterströmungen entstehen. Außerdem sind Schwimmer für Schiffsführer oft nur schwer zu erkennen.

Besonders gefährlich und teilweise verboten ist das Baden im Bereich von Brücken, Wehren, Schleusen, Hafeneinfahrten und Anlegestellen. Dort gilt ein Badeverbot bis 100 Meter ober- und unterhalb der Anlagen.

Eindringlich warnt die Polizei auch vor Brückensprüngen. Im Wasser können sich versenkte Fahrräder, Einkaufswagen oder andere Gegenstände befinden. Zudem kann bereits die Fallhöhe schwere Verletzungen verursachen. Kommt es zu einem Rettungseinsatz, können die Kosten den Verursachern in Rechnung gestellt werden.

Auch Naturschutzgebiete sollten respektiert werden. Geschützte Uferbereiche und Inseln dürfen nicht betreten werden. Zu Enten- und Schwanenfamilien sollte ausreichend Abstand gehalten werden.

Die Wasserschutzpolizei empfiehlt, sich vor dem Baden in natürlichen Gewässern mit den Baderegeln der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) vertraut zu machen.

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