ORTENAUKREIS

Lahr: Jugendliche können für den Jugendgemeinderat kandidieren

In Lahr wird am 2. und 3. Dezember 2026 ein neuer Jugendgemeinderat gewählt. Wer zwischen 13 und 18 Jahre alt ist und in Lahr oder einem Stadtteil wohnt, kann sich noch bis Donnerstag, 5. November, als Kandidatin oder Kandidat anmelden.

Der Jugendgemeinderat besteht aus 21 Jugendlichen und vertritt die Interessen junger Menschen gegenüber Stadtverwaltung und Kommunalpolitik. Den Vorsitz hat der Oberbürgermeister. Zusätzlich gehören dem Gremium Vertreter der Gemeinderatsfraktionen an.

Jugendliche können eigene Projekte umsetzen

Die Mitglieder beschäftigen sich mit Themen, die junge Menschen in Lahr betreffen. Sie können Anträge an den Gemeinderat stellen, bei kommunalpolitischen Entscheidungen mitwirken und eigene Veranstaltungen oder Projekte organisieren.

Bisherige Jugendgemeinderäte haben sich beispielsweise für ein Jugendcafé auf der Landesgartenschau eingesetzt, Pfandringe angestoßen und an Umweltprojekten mitgearbeitet. Außerdem sind sie in den beratenden Gremien der Stadt mit Stimmrecht vertreten.

Wie viel Zeit die Jugendlichen in die Arbeit investieren, können sie nach Angaben der Stadt selbst entscheiden. Auch Begegnungen mit den Partnerstädten, etwa dem französischen Dole, gehören zu den Möglichkeiten.

Anmeldung bis zum 5. November

Für eine Kandidatur müssen Interessierte am Wahltag mindestens 13 Jahre alt sein und dürfen das 19. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Voraussetzung ist außerdem ein Wohnsitz in Lahr oder einem der Stadtteile.

Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an [email protected]. Das benötigte Formular wird auf Anfrage zugeschickt.

Die Wahl findet am 2. und 3. Dezember online statt. Alle Wahlberechtigten erhalten zuvor einen Brief mit den notwendigen Informationen.

Weitere Auskünfte gibt es unter www.lahr.de/jgr oder beim Schlachthof – Kinder, Jugend & Kultur unter der Telefonnummer 07821 / 981185.

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