Der geplante Neubau vom Klinikum Lahr kommt bei den rechtlichen Vorbereitungen einen Schritt weiter. Im November beraten mehrere politische Gremien über die Bauleitplanung für das neue Krankenhaus und dessen Verkehrsanbindung an die B415. Die Beschlüsse sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die spätere Baugenehmigung und den Baustart des Straßenanschlusses schaffen.
Die Stadtverwaltung hat die entsprechenden Beschlussvorlagen am Dienstag, 27. Oktober 2026, in die Gremienberatung gegeben.
Drei Planungsverfahren stehen zur Entscheidung
In den vergangenen zwei Jahren haben die Fachabteilungen der Stadt Lahr die planungsrechtlichen Grundlagen für das neue Klinikum erarbeitet.
Grundlage waren bereits bestehende Beschlüsse des Kreistags und des Gemeinderats sowie eine städtebauliche Rahmenvereinbarung zwischen dem Ortenaukreis und der Stadt Lahr.
Jetzt stehen drei Verfahren zur Beratung an:
- Die Änderung des Flächennutzungsplans, der die vorgesehene Nutzung der Flächen festlegt.
- Der Bebauungsplan „Klinikum“, der die baurechtlichen Vorgaben für den Krankenhausneubau schafft.
- Der Bebauungsplan „B415/Anbindung Klinikum“, der die rechtlichen Grundlagen für den Straßenanschluss regelt.
Gemeinderat berät am 16. November
Zunächst beschäftigt sich der Ortschaftsrat Langenwinkel am Dienstag, 3. November, mit den Planungen.
Am Mittwoch, 4. November, folgt die Beratung im Technischen Ausschuss.
Die abschließende Beratung im Gemeinderat ist für Montag, 16. November 2026, vorgesehen.
Die jeweiligen Beschlüsse sind notwendig, damit in späteren Schritten die Genehmigung für den Klinikneubau erteilt und der Bau des Anschlusses an die B415 begonnen werden kann.
Ein konkreter Termin für den Baubeginn des Krankenhauses wird in der aktuellen Mitteilung nicht genannt.
Unterlagen öffentlich einsehbar
Interessierte können die Beschlussvorlagen im Ratsinformationssystem der Stadt Lahr unter www.lahr.de/ratsinfosystem einsehen.

