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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadtverwaltung Weil am Rhein (TOP 18.2 der Gemeinderatssitzung am 28. Juli 2026)
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Autofahrerinnen und Autofahrer mit Bewohnerparkausweis müssen sich in Weil am Rhein auf neue Gebühren einstellen. Ab dem 1. Oktober 2026 soll eine neue Bewohnerparkgebühren-Verordnung gelten.

Für einen Bewohnerparkausweis mit einer Laufzeit von einem Jahr werden künftig 90 Euro fällig. Wer einen Ausweis für sechs Monate beantragt, zahlt 45 Euro. Änderungen oder Ersatzdokumente kosten jeweils 5 Euro.

Die Stadt hatte bereits Anfang 2022 eine Satzung zu den Anwohnerparkgebühren beschlossen. Diese wurde jedoch nicht umgesetzt. Hintergrund waren rechtliche Unsicherheiten, nachdem die Anwohnerparkgebühren-Satzung der Stadt Freiburg von Gerichten für unwirksam erklärt worden war.

Nun setzt die Stadt auf eine Rechtsverordnung. Nach Einschätzung der Verwaltung ist dieses Verfahren rechtssicher und entspricht den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

Wichtig ist außerdem: Ein Bewohnerparkausweis berechtigt zwar zum Parken in der jeweiligen Bewohnerparkzone, garantiert aber keinen freien Stellplatz.

In besonderen Einzelfällen kann die Stadt ganz oder teilweise auf die Gebühr verzichten, wenn dies als unbillig gilt oder im öffentlichen Interesse liegt.

Die neue Verordnung tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Der Gemeinderat wird darüber in seiner Sitzung am 28. Juli informiert.

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