(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach
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Die anhaltende Trockenheit hat jetzt auch im Landkreis Lörrach Folgen: Ab Samstag, 27. Juni, darf aus Bächen, Flüssen und Seen kein Wasser mehr zur Bewässerung oder Beregnung entnommen werden. Das Landratsamt hat ein entsprechendes Verbot zunächst bis zum 30. Juli erlassen.
Betroffen sind sämtliche Oberflächengewässer im Landkreis – ausgenommen ist der Rhein. Verboten ist unter anderem, Wasser für Gärten, landwirtschaftliche Flächen, Sportanlagen sowie zum Befüllen von Pools oder Teichen zu entnehmen.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Bereits bestehende wasserrechtliche Erlaubnisse bleiben jedoch bestehen. Auch das Tränken von Vieh sowie die Nutzung von Grundwasserbrunnen sind derzeit weiterhin erlaubt.
Grund für die Maßnahme sind die außergewöhnlich niedrigen Wasserstände und die hohen Wassertemperaturen. Nach Angaben des Landratsamts leiden Fische, Wasserpflanzen und viele Kleinlebewesen bereits unter den aktuellen Bedingungen. Zusätzliche Wasserentnahmen würden die Situation weiter verschärfen.
Seit Monaten fällt deutlich weniger Regen als üblich. Im Juni wurden landesweit bislang nur rund 48 Millimeter Niederschlag gemessen – das entspricht lediglich etwa 45 Prozent des langjährigen Durchschnitts. Bereits der Mai war deutlich zu trocken. Die Folgen zeigen sich inzwischen in vielen Gewässern des Landkreises.
Das Landratsamt weist außerdem darauf hin, dass solche Trockenperioden infolge des Klimawandels häufiger auftreten. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 30. Juli und kann je nach Wetterlage verlängert oder auch vorzeitig aufgehoben werden.







