(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Waldkirch (Sitzungsvorlage Nr. 2026/054)
Deutlich höhere Kosten bei Bestattungen – Waldkirch passt die Friedhofsgebühren umfassend an. Am Mittwoch, 29. April 2026, entscheidet der Gemeinderat über die neue Friedhofssatzung. Hintergrund sind gestiegene Kosten und veränderte Bestattungsformen. Laut Stadt spiegeln die geplanten Anpassungen vor allem die Inflation der vergangenen Jahre wider.
Besonders betroffen sind Verwaltungs- und Bestattungsgebühren, die künftig vollständig kostendeckend kalkuliert werden sollen. Auch bei Grabplatzgebühren sind Erhöhungen vorgesehen, allerdings nicht vollständig kostendeckend – hier übernimmt die Stadt weiterhin einen Teil der Kosten.
Ein Beispiel: Für die Nutzung der Einsegnungshalle soll der Kostendeckungsgrad von bisher 40 auf 60 Prozent steigen. Das führt zu spürbaren Mehrkosten für Angehörige. Gleichzeitig sinken laut Vorlage die Gebühren in anderen Bereichen, etwa bei der Nutzung bestimmter Räume, durch veränderte Kalkulationsgrundlagen.
Neu ist auch eine Erweiterung des Angebots: Bei Urnenrasengräbern soll künftig eine Doppelbelegung möglich sein. Zudem werden individuelle Grabplatten erlaubt. Damit reagiert die Stadt auf den Trend zu Urnenbestattungen.
Geplant ist außerdem ein spezielles Grabfeld für sogenannte Sternenkinder. Diese Gemeinschaftsanlage soll Eltern einen Ort der Erinnerung bieten, ohne zusätzliche Kosten zu verursachen.
Insgesamt rechnet die Stadt durch die Anpassungen mit Mehreinnahmen von rund 54.500 Euro pro Jahr. Ziel sei eine transparentere und langfristig tragfähige Finanzierung der Friedhöfe.





