(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Erzdiözese Freiburg

Im Zuge des Zukunftsprozesses „Kirchenentwicklung 2030“ sind 27 von 36 neuen zusammengelegten Pfarreien der Erzdiözese Freiburg kirchenrechtlich nach eigenen Angaben nun rechtskräftig. Die Dekrete wurden durch Erzbischof Stephan Burger ausgestellt und traten am 12. Januar 2025 in Kraft.

Gegen neun Dekrete wurden Beschwerden eingereicht, die derzeit geprüft werden. In drei Fällen müssen die Pfarrkirchen-Standorte nochmals diskutiert werden. Die vollständige Rechtskraft aller Dekrete soll nach abschließender Klärung erreicht werden.

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