(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Landratsamt Lörrach

Zum Schutz der regionalen Weinbauflächen hat das Landratsamt Lörrach zwei Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Reblaus und der Amerikanischen Rebzikade erlassen. Diese Schädlinge bedrohen die Weinberge in der Region und können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

Die Reblaus hat sich im gesamten Anbaugebiet Baden ausgebreitet. Besonders verwilderte Reben dienen als Brutstätten und müssen daher entfernt oder unter strengen Auflagen behandelt werden. Diese Maßnahmen gelten bis Januar 2028.

Die Rebzikade wurde erstmals im August 2024 in Bad Bellingen, Efringen-Kirchen und Schliengen nachgewiesen. Sie überträgt eine gefährliche Rebkrankheit, die Ernteverluste verursacht. Im Befallsgebiet und angrenzenden Gefahrenzonen gelten Maßnahmen wie Insektizidbehandlungen oder Rodungen.

Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg überwacht den Schädlingsbefall regelmäßig. Die Einhaltung der Anordnungen wird vom Landratsamt Lörrach kontrolliert. Weitere Infos unter www.loerrach-landkreis.de/rebschutz.

Bild: Lars Askani

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