(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Der Japankäfer bleibt eine Bedrohung für Landwirtschaft, Weinbau und Gärten im Raum Freiburg. Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald erinnert deshalb an die weiterhin geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des gefährlichen Schädlings.
Auslöser der Maßnahmen waren zahlreiche Funde von Japankäfern am Freiburger Güterbahnhof im Juli 2025. Gemeinsam mit dem Regierungspräsidium Freiburg hatte das Landratsamt daraufhin am 1. August 2025 Schutzmaßnahmen erlassen, die weiterhin in Kraft sind.
Der Japankäfer gilt als sogenannter Quarantäneschädling. Nach Angaben der unteren Landwirtschaftsbehörde kann er mehr als 400 Pflanzenarten befallen. Dazu gehören unter anderem Reben, Obstbäume, Ackerkulturen, Zierpflanzen und verschiedene Baumarten. Während die Larven vor allem Wiesen und Rasenflächen schädigen, verursachen die erwachsenen Käfer Fraßschäden an Blättern, Blüten und Früchten.
Rund um die bisherigen Fundorte wurden eine Befallszone und eine angrenzende Pufferzone eingerichtet. In diesen Gebieten gelten besondere Vorschriften, um eine weitere Ausbreitung des Schädlings zu verhindern.
Ab Sonntag, 1. Juni 2026, dürfen in der Pufferzone Grünschnitt, Laub und Pflanzenreste bis zum 30. September nur dann aus dem Gebiet transportiert werden, wenn sie zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimetern gehäckselt wurden. Zudem gelten Einschränkungen für den Transport von Pflanzen mit Wurzeln sowie für den Abtransport von Bodenmaterial.
Die Behörden betonen, dass eine frühzeitige Erkennung und konsequente Bekämpfung entscheidend seien, um größere Schäden in Landwirtschaft und Natur zu verhindern. Sollten weitere Käfer entdeckt werden, könnten die bestehenden Schutzgebiete ausgeweitet werden.
Bild: O. Zimmermann, LTZ Augustenberg (Archivbild)





