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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Freiburg

An Bus- und Straßenbahnhaltestellen darf in Freiburg ab Montag, 1. Juni 2026, nicht mehr geraucht werden. Grundlage ist das neue Nichtraucherschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg, auf das jetzt auch die Stadt Freiburg hinweist.

Das Rauchverbot gilt laut Stadt unter anderem an sämtlichen Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs sowie auf dem Mundenhof. Ebenfalls untersagt bleibt das Rauchen auf Schulhöfen, Kinderspielplätzen und in Freibädern. Dort galten entsprechende Regelungen in Freiburg bereits über bestehende Hausordnungen.

Neu ist außerdem, dass das Gesetz ausdrücklich auch E-Zigaretten und sogenannte Tabakerhitzer einbezieht. Ziel der neuen Regelung sei laut Landesregierung vor allem ein besserer Schutz von Kindern, Jugendlichen und anderen besonders empfindlichen Gruppen vor Passivrauchen.

Ausnahmen gelten nur in klar gekennzeichneten Raucherbereichen. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen.

Die Freiburger Verkehrs AG weist bereits mit neuen Hinweisschildern an Haltestellen auf die geänderten Vorschriften hin.

Übrigens gilt das Gesetz landesweit, also auch an Haltestellen der SWEG in ganz Südbaden. -> Link zum Bericht <-

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