(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Hauptzollamt Lörrach
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40 ausländische Fahrer sind bei einem Transportunternehmen im Raum Freiburg ohne die notwendige Erlaubnis als Leiharbeiter eingesetzt worden. Der Zoll deckte den Fall bei einer Prüfung auf. Gegen die Verantwortlichen wurden inzwischen rechtskräftige Bußgelder von insgesamt 35.000 Euro verhängt.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit vom Hauptzollamt Lörrach stellte fest, dass die 40 Männer vertraglich bei zwei miteinander verbundenen litauischen Fuhrunternehmen beschäftigt waren. Tatsächlich waren sie laut Zoll jedoch vollständig in den Betrieb vom deutschen Transportunternehmen eingebunden und arbeiteten ausschließlich nach dessen Anweisungen.

Der deutsche Unternehmer zahlte für jeden Fahrer eine bestimmte Summe an die beiden Unternehmen in Litauen. Davon wurden die Löhne der Fahrer und die dort fälligen Sozialabgaben bezahlt.

Angebliche Werkverträge sollten Beschäftigung tarnen

Für diese Form der Arbeitnehmerüberlassung wäre eine Erlaubnis von der Bundesagentur für Arbeit notwendig gewesen. Laut Hauptzollamt Lörrach wusste die Geschäftsführerin von den beiden litauischen Unternehmen davon.

Nach Angaben vom Zoll wurde die Geschäftsbeziehung deshalb durch angebliche Werkverträge getarnt. Dadurch sollte der Eindruck entstehen, dass die Fahrer nicht in den Betrieb vom deutschen Unternehmen eingegliedert waren.

Das Hauptzollamt Lörrach verhängte gegen die Geschäftsführerin der litauischen Unternehmen ein Bußgeld von 20.000 Euro. Der deutsche Unternehmer, der die Fahrer eingesetzt hatte, muss 15.000 Euro bezahlen.

Beide Bußgeldbescheide sind inzwischen rechtskräftig.

Bild: Hauptzollamt Lörrach

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