(Symbolbild, wenn nachfolgend ohne Bildquelle unter Text) / Quelle der Infos: Stadtverwaltung Weil am Rhein

In Weil am Rhein ist das Abbrennen von Feuerwerk in bestimmten Bereichen streng untersagt. Die Stadtverwaltung erinnert daran, dass gemäß der 1. Sprengstoffverordnung ein Verbot im Umkreis von 200 Metern zu Kirchen, Krankenhäusern, Altersheimen und brandgefährdeten Gebäuden gilt. Dazu zählen etwa Altweil, Ötlingen und Teile von Märkt. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Zusätzlich rät die Stadt vom Zünden von Pyrotechnik generell ab, da es erhebliche Gefahren für Menschen, Tiere und die Umwelt birgt. Feuerwerkskörper dürfen nur vom 29. bis 31. Dezember verkauft werden und sind lediglich am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Illegale oder abgelaufene Produkte, häufig aus dem Ausland, erhöhen das Verletzungsrisiko deutlich.

Die Stadtverwaltung appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, nach Silvester Überreste ordnungsgemäß zu entsorgen und Rücksicht zu nehmen.

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