ORTENAUKREIS

Winterdienst in Lahr: Wer muss wann Schnee räumen?

Wenn in Lahr Schnee fällt oder Gehwege vereisen, sind auch Grundstückseigentümer und andere Straßenanlieger gefragt. Die Stadt erinnert an die geltenden Regeln für den Winterdienst. Besonders wichtig sind die vorgeschriebenen Uhrzeiten, die Räumbreite von 1,50 Metern und die Zuständigkeiten bei Straßen ohne Gehweg.

Die entsprechenden Regelungen gelten seit dem 1. Januar 2025. Sie legen fest, wer Schnee und Eis beseitigen muss und bis wann Gehwege sicher begehbar sein sollen.

Bis wann muss in Lahr geräumt sein?

Bei Schnee und Glätte müssen die betroffenen Gehwege zu folgenden Zeiten geräumt und gestreut sein:

  • Werktags von Montag bis Freitag bis 7 Uhr
  • Samstags bis 8 Uhr
  • Sonn- und feiertags bis 9 Uhr

Schneit es danach erneut oder entsteht neue Glätte, muss bei Bedarf wiederholt geräumt und gestreut werden. Die Pflicht endet täglich um 20 Uhr.

Grundsätzlich muss ein mindestens 1,50 Meter breiter Streifen auf dem Gehweg oder einer entsprechenden Fläche am Fahrbahnrand freigehalten werden. Die geräumten Abschnitte sollen einen durchgehend nutzbaren Weg ergeben.

Wer ist bei Straßen ohne Gehweg zuständig?

Für Straßen ohne Gehweg gilt eine wechselnde Zuständigkeit nach Hausnummern.

In ungeraden Jahren müssen die Anlieger mit ungeraden Hausnummern räumen und streuen. In geraden Jahren sind die Anlieger mit geraden Hausnummern zuständig.

Damit sind im kommenden Winter 2026/2027 für den Rest des Jahres 2026 die geraden Hausnummern zuständig. Ab Januar 2027 wechselt die Pflicht zu den ungeraden Hausnummern.

Bei Straßen mit einem Gehweg auf nur einer Seite sind grundsätzlich die Anlieger dieser Seite verantwortlich. Gibt es dort keine Verpflichteten, müssen die Anlieger auf der gegenüberliegenden Straßenseite übernehmen.

Streusalz ist verboten

Zum Streuen dürfen abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Asche verwendet werden.

Auftauende Mittel wie Streusalz oder Harnstoff sind nach der städtischen Satzung verboten.

Geräumter Schnee darf außerdem weder auf die Fahrbahn noch auf Radwege geschoben werden.

Welche Straßen räumt die Stadt?

Auf wichtigen Straßen und Plätzen übernimmt der Bau- und Gartenbetrieb Lahr (BGL) den Winterdienst.

Die Stadt arbeitet dabei mit einem Winterdienstplan, der die Straßen nach Prioritäten einteilt. Straßen der Prioritäten eins und zwei werden bevorzugt behandelt. Straßen der Prioritäten drei und vier können nur geräumt werden, wenn die Wetterlage und die Einsätze auf den wichtigeren Straßen es zulassen.

Eine vollständige Räumung aller Straßen ist laut Stadt nicht möglich.

Der Winterdienstplan ist auf der Internetseite der Stadt Lahr im digitalen Stadtplan zu finden. Dort muss unter dem Thema „Verkehr“ die Option „Winterdienst“ ausgewählt werden.

Damit Räumfahrzeuge durchkommen, sollten Straßen möglichst freigehalten werden. Ein Winterdienstfahrzeug benötigt bis zu 3,50 Meter freie Fahrbahnbreite.

Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass es auch auf bereits geräumten Flächen glatt sein kann. Sie empfiehlt deshalb festes Schuhwerk und bei winterlichen Straßenverhältnissen mehr Zeit für notwendige Fahrten einzuplanen.

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