Zehn verurteilte Straftäter aus Baden-Württemberg sind am Mittwoch, 28. Oktober 2026, nach Afghanistan abgeschoben worden. Nach Angaben des Landesjustizministeriums wurden damit in diesem Jahr bereits 34 Straftäter aus Baden-Württemberg in das Land abgeschoben.
Die Abschiebung erfolgte mit einem vom Bundesinnenministerium organisierten Charterflug der Bundespolizei. Beteiligt waren auch der Sonderstab Gefährliche Ausländer beim baden-württembergischen Justizministerium und das Regierungspräsidium Karlsruhe.
Verurteilungen wegen Körperverletzung und weiterer Straftaten
Die zehn Männer waren nach Angaben des Ministeriums wegen verschiedener Straftaten verurteilt worden. Die Strafen reichten von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und vier Monaten. Die kürzeste genannte Freiheitsstrafe betrug sieben Monate.
Bei den Delikten handelte es sich insbesondere um Körperverletzungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Eine Person war wegen unerlaubten Drogenhandels verurteilt worden, eine weitere wegen sexuellen Missbrauchs.
Drei der Abgeschobenen wurden direkt aus der Strafhaft zum Flug gebracht. Fünf befanden sich zuvor in der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim. Zwei weitere Personen wurden vor der Abschiebung von der Landespolizei festgenommen.
Für alle zehn Personen gelten nach Ministeriumsangaben Einreiseverbote für den gesamten Schengen-Raum.
Zwei zusätzliche Plätze kurzfristig genutzt
Ursprünglich waren für Baden-Württemberg acht Plätze auf dem Abschiebeflug vorgesehen. Nach Angaben von Staatssekretär Siegfried Lorek wurden kurzfristig zwei weitere Plätze frei.
Daraufhin brachte die Landespolizei zwei zusätzliche ausreisepflichtige Straftäter zum Flughafen, die ebenfalls abgeschoben wurden.
Das Ministerium betont, dass Baden-Württemberg mehr Personen für Abschiebungen nach Afghanistan bereitstelle, als regelmäßig Plätze verfügbar seien.
Sonderstab koordiniert Abschiebungen
Der beim Justizministerium angesiedelte Sonderstab Gefährliche Ausländer soll die Abschiebung schwerer Straftäter und von Personen, die nach Einschätzung der Behörden die Sicherheit gefährden, beschleunigen.
Er unterstützt unter anderem bei schwierigen aufenthaltsrechtlichen Verfahren und der Beseitigung rechtlicher oder organisatorischer Abschiebungshindernisse.
Aus welchen Städten oder Landkreisen die zehn abgeschobenen Personen stammen, geht aus der Mitteilung nicht hervor.

