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Elzach: Streit um zwei Windräder – Kritik an Behörden wächst

Zwei geplante Windräder am Tafelbühl-Eckle in Elzach im Elztal kommen nach Darstellung der Projektentwickler nicht schnell genug voran. Bei einer Pressekonferenz am Mittwoch, 28. Oktober 2026, in Elzach kritisierten Vertreter aus Wirtschaft und Politik die Dauer von Genehmigungsverfahren und die Umsetzung gesetzlicher Erleichterungen. Auch ein Vertreter des Regierungspräsidiums Freiburg räumte Probleme ein. Warum sich das konkrete Verfahren verzögert, bleibt allerdings weiter offen.

Die Ökostromgruppe Freiburg hatte den Genehmigungsantrag für die beiden Anlagen nach eigenen Angaben im April 2026 eingereicht. Mitte Oktober lag noch keine Entscheidung vor. Das Projekt befindet sich in einem ausgewiesenen Windenergie-Beschleunigungsgebiet, in dem vereinfachte Genehmigungsverfahren gelten sollen.

Projektentwickler kritisiert immer neue Nachforderungen

Heinrich Scholübbers, Projektleiter der Ökostromgruppe Freiburg, berichtete von wiederholten Nachforderungen und nicht eingehaltenen Fristen. Selbst Detailfragen zur Bewertung einer Rasenfläche würden diskutiert, obwohl das Vorhaben in einem Gebiet mit besonders guten Windbedingungen liege.

Geschäftsführer Thomas Schuwald betonte die wirtschaftliche Bedeutung der Windenergie. Nach seiner Darstellung könnten Unternehmen durch regional erzeugten Windstrom etwa zehn Cent je Kilowattstunde sparen. Abhängig vom Verbrauch könne dies langfristig Einsparungen von Hunderttausenden oder Millionen Euro bedeuten.

Schuwald erklärte, es gehe nicht nur um die beiden Anlagen am Tafelbühl-Eckle. Ziel müsse sein, auch weitere geplante Windenergieprojekte schneller zur Genehmigung zu bringen. Nach seinen Angaben befinden sich im Regierungsbezirk Freiburg derzeit über 100 Anlagen in Planung.

Er äußerte die Erwartung, dass es möglicherweise im Dezember 2026 eine Entscheidung zum Projekt Tafelbühl-Eckle geben könnte. Eine verbindliche Zusage dafür liegt nicht vor.

Elzachs Bürgermeister spricht von jahrelangen Enttäuschungen

Elzachs Bürgermeister Roland Tibi kritisierte, dass die Kommunen seit Jahren Flächen für Windenergie ausweisen, der Bau neuer Anlagen aber kaum vorankomme.

Bereits 2012 habe die Stadt mit der Planung begonnen. Seit 2015 gebe es einen rechtskräftigen Teilflächennutzungsplan für Windenergie. Trotzdem sei ein früheres Projekt mit zunächst fünf geplanten Anlagen 2019 abgelehnt worden.

Tibi bezeichnete das auch als erhebliche finanzielle Enttäuschung. Nach seiner Darstellung waren damals langfristige Einnahmen von bis zu 20 Millionen Euro erwartet worden. Dabei handelt es sich um eine rückblickende Schätzung des Bürgermeisters, nicht um nachweislich entgangene Einnahmen.

Bis heute sei auf dem Gebiet der Stadt Elzach keine neue Windenergieanlage errichtet worden. Auch die geplante Erneuerung bestehender Anlagen am Rohrhardsberg sei noch nicht umgesetzt.

Tibi forderte mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung politischer Ausbauziele. Es reiche nicht, gesetzliche Vorgaben zu beschließen, wenn diese vor Ort nicht zu Genehmigungen führten.

Unternehmen sieht hohe Energiekosten als Standortproblem

Für die Werner Gießler GmbH in Elzach ist das Projekt auch eine wirtschaftliche Frage. Der Hersteller von Präzisionsdreh- und Frästeilen beschäftigt nach eigenen Angaben 94 Menschen an den Standorten Elzach und Denzlingen.

Geschäftsführer Thomas Gießler erklärte, dass fehlender Zugang zu günstigem, regional erzeugtem Strom sein Unternehmen jährlich mehrere Hunderttausend Euro kosten könne.

„Wir wollen hier bleiben und in Elzach investieren und Arbeitsplätze schaffen“, sagte Gießler. Dafür brauche das Unternehmen bezahlbare Energie, Versorgungssicherheit und langfristige Planungssicherheit.

Geplant ist, Strom aus den beiden Windrädern über eine Direktleitung zu beziehen. Gießler strebt eine langfristige Vereinbarung über 25 Jahre an. Zusätzlich würde er gerne einen Energiespeicher einsetzen. Nach seiner Einschätzung könnte das Unternehmen dadurch künftig rund 70 bis 80 Prozent seines Energiebedarfs selbst decken.

Gießler kündigte außerdem an, sich finanziell an dem Windenergieprojekt beteiligen zu wollen. Auch Beschäftigten solle eine Beteiligungsmöglichkeit angeboten werden.

Ob die genannten Einsparungen und der angestrebte Eigenversorgungsgrad tatsächlich erreicht werden können, hängt von der technischen und wirtschaftlichen Umsetzung ab.

SPD und Grüne fordern mehr Tempo

Auch die beiden anwesenden Abgeordneten Johannes Fechner (SPD) und Rüdiger Tonojan (Grüne) sprachen sich für einen schnelleren Ausbau der Windenergie aus.

Fechner kritisierte, dass auf Bundesebene gesetzliche Erleichterungen beschlossen würden, diese in der Praxis aber nicht ausreichend wirkten.

„Dass wir Gesetze beschließen und es geht nicht voran, geht mir auf die Nerven“, sagte der SPD-Bundestagsabgeordnete. Er forderte mehr Druck von der Landesebene, damit Genehmigungsverfahren in den zuständigen Behörden schneller bearbeitet werden.

Tonojan betonte ebenfalls die Bedeutung des Windenergieausbaus für den Klimaschutz und die regionale Stromversorgung. Zugleich verwies der Grünen-Landtagsabgeordnete darauf, dass der Natur- und Artenschutz weiterhin berücksichtigt werden müsse.

Zum konkreten Genehmigungsverfahren am Tafelbühl-Eckle wollte Tonojan keine abschließende Bewertung abgeben. Dafür kenne er die Einzelheiten nicht ausreichend.

Streitpunkt: Wann sind Antragsunterlagen vollständig?

Ein wesentlicher Konflikt betrifft die Frage, wann ein Genehmigungsantrag als vollständig gilt.

Rechtsanwältin Alexandra Fridrich erläuterte bei der Pressekonferenz die gesetzlichen Regelungen für Windenergie-Beschleunigungsgebiete. Sie ist nach eigenen Angaben nicht mit dem konkreten Verfahren beauftragt.

Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz muss eine besondere Überprüfung möglicher Umweltauswirkungen grundsätzlich innerhalb von 45 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen abgeschlossen werden.

Fridrich wies darauf hin, dass fachliche Einwände nicht automatisch bedeuten, dass Unterlagen unvollständig sind. In der Praxis würden Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit teilweise vermischt. Dies könne Verfahren unnötig verlängern.

Die 45-Tage-Frist betrifft allerdings diese besondere Umweltüberprüfung und nicht die gesamte Genehmigungsentscheidung.

Fridrich sprach sich außerdem für klarere Anwendungshinweise an die Behörden aus. Neue gesetzliche Vorgaben müssten von den zuständigen Beschäftigten umgesetzt werden, während die personellen Ressourcen begrenzt seien.

Regierungspräsidium räumt Schwierigkeiten ein

Mit Heiko Hogenmüller nahm auch ein Vertreter der Stabsstelle Windenergie des Regierungspräsidiums Freiburg an der Pressekonferenz teil.

Er bestätigte, dass es bei der Umsetzung neuer Regelungen Schwierigkeiten gebe. Die gesetzlichen Vorschriften enthielten neue Begriffe und Anforderungen, die zunächst geklärt werden müssten.

Hogenmüller erklärte, die Stabsstelle arbeite daran, Probleme innerhalb der Verwaltung anzugehen und Verfahren besser zu koordinieren. Dafür brauche es auch mehr Unterstützung durch die zuständigen Ministerien.

Zugleich warb er für Zusammenarbeit statt gegenseitiger Schuldzuweisungen. Nach seinen Angaben entwickelt sich der Windenergieausbau grundsätzlich positiv, die Zahl der Genehmigungen liege 2026 bislang jedoch noch unter dem Niveau des Vorjahres.

Eine konkrete Begründung dafür, weshalb die beiden Anlagen am Tafelbühl-Eckle noch nicht genehmigt sind, wurde damit nicht geliefert.

Naturschutz bleibt Teil der Auseinandersetzung

Auch der Artenschutz spielte bei der Pressekonferenz eine wichtige Rolle.

Der Gutachter Jan Distel vom Büro Baader Konzept kritisierte aus allgemeiner fachlicher Sicht, dass Verfahren teilweise durch kleinteilige artenschutzrechtliche Fragen erschwert würden. Er stellte zugleich klar, dass sein Büro nicht am Genehmigungsverfahren für das Projekt Tafelbühl-Eckle beteiligt ist.

Die vorgelegten Gesetzesauszüge zeigen, dass für Windenergieanlagen in Beschleunigungsgebieten besondere Erleichterungen gelten. Anstelle mehrerer sonst üblicher Umweltprüfungen ist eine gesetzlich geregelte Überprüfung vorgesehen. Schutzmaßnahmen können weiterhin erforderlich sein.

Ob die im konkreten Projekt geforderten Maßnahmen angemessen sind, lässt sich daraus allein nicht beurteilen.

Wann fällt eine Entscheidung?

Die Projektentwickler hoffen auf eine Genehmigung noch in diesem Jahr. Eine Entscheidung im Dezember 2026 wurde bei der Pressekonferenz als mögliche Perspektive genannt.

Die Forderung der Beteiligten lautet, gesetzliche Beschleunigungsregeln konsequenter anzuwenden, Verfahren verbindlicher zu bearbeiten und wirtschaftliche sowie kommunale Interessen stärker zu berücksichtigen.

Bild: Marcel Hiller, BreisgauLIVE vor Ort

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