FREIBURG

Freiburg: Neue Parkregeln im Stühlinger ab 27. Oktober

Für viele Autofahrer im Stühlinger in Freiburg wird die Parkplatzsuche ab Dienstag, 27. Oktober 2026, einfacher. Die Stadt fasst sieben bisherige Bewohnerparkgebiete zu zwei größeren Bereichen zusammen und erweitert diese zusätzlich. Wer bereits einen Bewohnerparkausweis besitzt, muss nichts unternehmen: Der Ausweis gilt automatisch im neuen, größeren Gebiet.

Mit der Änderung reagiert die Stadt auf wiederholte Wünsche aus dem Stadtteil. Sie erhofft sich, dass Bewohner künftig leichter einen Parkplatz finden.

Aus sieben Parkgebieten werden zwei

Künftig gibt es im Stühlinger nur noch die Bewohnerparkgebiete „Stühlinger-Nord“ und „Stühlinger-Süd“.

Stühlinger-Nord umfasst die bisherigen Gebiete Klinikviertel, Klinikum-Süd, Marchstraße, Colmarer Straße und Stühlinger. Hinzu kommt der nördlich der Engelbergerstraße gelegene Teil von Kleineschholz.

Außerdem wird das Gebiet um die Lehener Straße zwischen Fehrenbachallee und Güterbahnlinie erweitert. Dadurch werden rund 40 zusätzliche Parkplätze in die Bewohnerparkregelung aufgenommen.

Stühlinger-Süd umfasst künftig den südlich der Engelbergerstraße gelegenen Teil von Kleineschholz. Zusätzlich werden die Bissierstraße, die Ferdinand-Weiß-Straße und alle angrenzenden Straßen bis zur Güterbahnlinie einbezogen.

Bestehende Parkausweise bleiben gültig

Für Anwohner mit einem gültigen Bewohnerparkausweis ändert sich vor allem eines: Sie dürfen künftig innerhalb eines deutlich größeren Gebiets parken.

Ein neuer Antrag oder ein Austausch des bisherigen Ausweises ist nicht notwendig.

Die bisherige Sonderregelung, mit der Bewohner aus bestimmten Teilgebieten auch in anderen Stühlinger Parkgebieten parken durften, entfällt am 27. Oktober. Durch die Zusammenlegung wird sie nicht mehr benötigt.

Was kostet ein Bewohnerparkausweis?

Wer seinen ersten Wohnsitz in einem der neuen Bewohnerparkgebiete hat und keinen privaten Stellplatz besitzt, kann einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Die Kosten betragen:

  • 100 Euro für sechs Monate
  • 200 Euro für zwölf Monate

Der Antrag ist online unter www.freiburg.de/bewohnerparkausweis oder persönlich im Bürgerservicezentrum möglich.

Ohne Parkausweis gelten weiterhin Parkgebühren

Wer keinen Bewohnerparkausweis hat, muss während der gebührenpflichtigen Zeiten einen Parkschein lösen.

Dabei gelten unterschiedliche Zeiten:

  • Parkgebührenzone 1: werktags von 9 bis 23 Uhr
  • Parkgebührenzonen 2 und 3: werktags von 9 bis 19 Uhr

Bezahlt werden kann am Parkscheinautomaten oder per Handyparken.

Nach einer Eingewöhnungsphase will der Gemeindevollzugsdienst die Einhaltung der neuen Regeln kontrollieren und falsch abgestellte Fahrzeuge beanstanden.

Stadt empfiehlt Parkhäuser für Klinik- und Bahnhofsbesucher

Besuchern der Uniklinik und des Hauptbahnhofs empfiehlt die Stadt, die dortigen Parkhäuser zu nutzen. Nach Angaben der Verwaltung ist das Parken dort günstiger als auf den umliegenden Straßen.

Eine interaktive Karte der neuen Bewohnerparkgebiete und weitere Informationen gibt es unter www.freiburg.de/bewohnerparken.

Bilder im Bericht: Stadt Freiburg

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