Landwirte im Landkreis Lörrach dürfen stickstoffhaltige Düngemittel auf vielen Grünlandflächen in diesem Herbst länger ausbringen als regulär vorgesehen. Das Landratsamt verschiebt die Sperrfrist um 14 Tage. Sie gilt damit vom 15. November 2026 bis einschließlich 14. Februar 2027.
Die Regelung betrifft Grünland und Dauergrünland außerhalb der ausgewiesenen Nitratgebiete sowie bestimmter Problem- und Sanierungsgebiete in Wasserschutzgebieten. Sie gilt auch für flüssige Wirtschaftsdünger. Die zulässige Menge ist auf insgesamt 60 Kilogramm Stickstoff je Hektar begrenzt.
Das Landratsamt begründet die Verschiebung mit den örtlichen Bedingungen. Grünland könne im Landkreis vergleichsweise lange bis in den Herbst hinein wachsen und Stickstoff aufnehmen. Gleichzeitig seien viele Flächen in der ersten Februarhälfte wegen Schnee, Frost oder Nässe ohnehin kaum gefahrlos zu bewirtschaften. Bei niedrigen Temperaturen bestehe zudem nur ein geringer Nährstoffbedarf.
Ausnahmen in mehreren Gebieten
Die verschobene Sperrfrist gilt nicht überall. Ausgenommen sind die Wasserschutzgebiete Efringen-Kirchen/Fischingen und Schliengen sowie das Wasserschutzgebiet Rheinfelden mit Ausnahme der Zone III B.
Auch Flächen in den nach Düngerecht ausgewiesenen Nitratgebieten fallen nicht unter die Regelung. Dazu gehören unter anderem Teilflächen der Gemarkungen Efringen-Kirchen und Grenzach-Wyhlen.
Festmist und Kompost sind von der Verschiebung ebenfalls nicht betroffen. Für sie gelten weiterhin die jeweiligen gesetzlichen Sperrfristen und Vorgaben.
Unabhängig von der neuen Frist darf nur entsprechend des tatsächlichen Düngebedarfs gedüngt werden. Auch alle weiteren Vorgaben der Düngeverordnung bleiben bestehen. Ziel der Sperrzeiten ist es, zu verhindern, dass außerhalb der Vegetationszeit größere Mengen Nitratstickstoff freigesetzt werden und ins Grundwasser gelangen können.

