Vor dem Amtsgericht Freiburg müssen sich am Dienstag zwei Männer wegen zahlreicher mutmaßlicher Straftaten rund um Mehrwertsteuererstattungen verantworten. Ein ehemaliger Filialleiter eines Freiburger Bekleidungsgeschäfts und ein Zollbeamter sollen mit fingierten Ausfuhrbescheinigungen insgesamt 38.667,82 Euro erlangt und für sich behalten haben.
Der Prozess vor dem Schöffengericht beginnt am 6. Oktober um 9 Uhr. Angeklagt sind ein 36-Jähriger und ein 58-Jähriger. Ihnen werden je nach Beteiligung unter anderem Untreue beziehungsweise Beihilfe zur Untreue, Urkundenfälschung sowie Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit vorgeworfen.
Nach dem in der Terminvorschau geschilderten Tatvorwurf sollen die beiden Männer 2017 beschlossen haben, das System der Mehrwertsteuererstattung für Kunden aus Ländern außerhalb der Europäischen Union auszunutzen.
Der damals als Filialleiter tätige 36-Jährige soll Kopien von Kassenbons mit hohen Kaufbeträgen angefertigt beziehungsweise Originalbelege gesammelt und dazu Ausfuhrbescheinigungen erstellt haben. Diese soll er an den mitangeklagten Zollbeamten vom Hauptzollamt Singen weitergegeben haben.
284 Fälle von Urkundenfälschung angeklagt
Der Zollbeamte soll die Unterlagen teilweise mit fingierten Kundenadressen versehen und abgestempelt haben, obwohl die notwendigen Voraussetzungen laut Anklage nicht erfüllt waren. Nach Angaben vom Amtsgericht seien in keinem der Fälle tatsächlich Waren von einem in der Schweiz lebenden Käufer erworben und ausgeführt worden.
Die abgestempelten Bescheinigungen sollen anschließend zurück an den Filialleiter gegangen sein. Dieser soll daraufhin in 51 Fällen Barauszahlungen über die jeweils ausgewiesene Mehrwertsteuererstattung vorgenommen haben.
Insgesamt geht es dabei um 38.667,82 Euro, die beide Angeklagten nach dem Tatvorwurf für sich behalten haben sollen.
Das Amtsgericht nennt in seiner Prozessvorschau 51 Fälle von Untreue beziehungsweise Beihilfe dazu, jeweils in Tateinheit mit insgesamt 284 Fällen von Urkundenfälschung. Hinzu kommen jeweils 22 Fälle von Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit. Die angeklagten Taten sollen sich in den Jahren 2017 und 2018 ereignet haben.
Über die Vorwürfe und eine mögliche strafrechtliche Verantwortung der Angeklagten muss nun das Schöffengericht entscheiden.







