SÜDBADEN & BADEN-WÜRTTEMBERG

Polizei Freiburg warnt vor falscher Poolwasser-Entsorgung

Wer zum Ende der Badesaison seinen privaten Pool leert, darf das Wasser nicht einfach in die Umwelt oder ungeprüft in einen Gully ablassen. Das Polizeipräsidium Freiburg warnt vor möglichen Umweltschäden und weist darauf hin, dass eine falsche Entsorgung auch rechtliche Konsequenzen haben kann.

Poolwasser gilt laut Polizei rechtlich als Abwasser. Häufig enthält es Chlor sowie weitere Stoffe wie Desinfektionsmittel oder Biozide. Gelangen diese in Gewässer, können sie dort lebende Tiere und Pflanzen belasten.

Besonders beim Ablassen in einen Gully ist Vorsicht geboten. Von außen sei nicht immer erkennbar, ob das Wasser über die Kanalisation zu einer Kläranlage oder direkt in ein Gewässer gelangt. Poolwasser sollte deshalb keinesfalls ungeprüft über einen Gully entsorgt werden.

Regeln können sich regional unterscheiden

Wie Poolwasser korrekt entsorgt werden muss, hängt laut Polizei auch von den jeweiligen örtlichen Regelungen ab. Poolbesitzer sollten sich deshalb im Zweifel bei der zuständigen Behörde informieren.

Unter bestimmten Voraussetzungen könne eine Entsorgung über die Toilette eine geeignete Möglichkeit sein. Bei größeren Abwassermengen sei häufig zudem eine vorherige Anmeldung beim zuständigen Abwasserentsorger erforderlich.

Wer Fragen zur richtigen Entsorgung hat, kann sich auch an den Fachdienst Gewerbe/Umwelt vom Polizeipräsidium Freiburg unter 0761 216892-0 wenden.

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