SÜDBADEN & BADEN-WÜRTTEMBERG

Baden-Württemberg: Bundespolizei erhält mehr Befugnisse

Die Bundespolizei soll künftig unter anderem mehr Möglichkeiten zur Telekommunikationsüberwachung, zur Drohnenabwehr und für Kontrollen in Waffen- und Messerverbotszonen bekommen. Baden-Württemberg unterstützt die umfassende Reform des Bundespolizeigesetzes. Innenminister Manuel Hagel begrüßte die erweiterten Befugnisse am Freitag ausdrücklich.

Das bisherige Bundespolizeigesetz stammt in wesentlichen Teilen aus dem Jahr 1994. Mit der Reform wird der rechtliche Rahmen umfassend überarbeitet. Vorgesehen sind unter anderem neue Möglichkeiten zur Überwachung der Telekommunikation einschließlich der sogenannten Quellen-TKÜ. Dabei kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen Kommunikation auf einem Gerät erfasst werden, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurde.

Auch beim Einsatz von Drohnen bekommt die Bundespolizei neue Möglichkeiten. Eigene Drohnen sollen etwa bei Großveranstaltungen oder zur Überwachung schwer zugänglicher Bahnstrecken eingesetzt werden können. Gleichzeitig werden Befugnisse zur Abwehr gefährlicher Drohnen geregelt.

Neue Möglichkeiten an Bahnhöfen

In Waffen- und Messerverbotszonen soll die Bundespolizei mehr Kontrollmöglichkeiten erhalten. Zudem sind Meldeauflagen und Aufenthaltsverbote von bis zu drei Monaten vorgesehen, etwa bei bekannten Gewalttätern im Bahnverkehr oder Personen, die an Bahnhöfen wiederholt straffällig geworden sind.

Hinzu kommen neue technische Möglichkeiten zur automatisierten Erkennung von Gefahren. Dabei geht es unter anderem um Bewegungs- und Objektmuster, die auf Gefahren hindeuten können.

Baden-Württembergs Innenminister Manuel Hagel sieht in der Reform eine notwendige Reaktion auf veränderte Kriminalitäts- und Sicherheitslagen. Er verwies unter anderem auf Cyberkriminalität, Terrorismus, Sabotage und den Einsatz von Drohnen.

Die erweiterten Überwachungsbefugnisse waren im parlamentarischen Verfahren politisch umstritten. Im Innenausschuss des Bundestages hatten CDU/CSU und SPD für die geänderte Fassung gestimmt, Grüne und Linke dagegen, die AfD enthielt sich.

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