(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Verwaltungsgericht Freiburg
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Eine für den gestrigen Samstag angemeldete Versammlung zum Thema „Alle für Demokratie“ durfte auf dem Alten Markt in Lörrach stattfinden. Das Verwaltungsgericht Freiburg hatte zuvor eine Auflage der Stadt vorläufig außer Kraft gesetzt, mit der die Versammlung auf den benachbarten Neuen Marktplatz verlegt worden war. Das Gericht hielt diese Auflage voraussichtlich für rechtswidrig.
Der Anmelder hatte die Versammlung bereits im März für den 19. September von 14 bis 19 Uhr auf dem Alten Markt angemeldet. Dort veranstaltete die Stadt am selben Tag ihren „Tag der Demokratie“ mit einem „Platz der Demokratie“, Ständen und Aktionsflächen. Die Stadt hatte deshalb am 14. September festgelegt, dass die Versammlung stattdessen auf dem Neuen Marktplatz stattfinden sollte. Nach ihrer Begründung stand auf dem Alten Markt keine ausreichende Restfläche zur Verfügung.
Dagegen zog der Anmelder im Eilverfahren vor das Verwaltungsgericht. Dieses gab seinem Antrag mit Beschluss vom 17. September statt. Nach Auffassung vom Gericht war die Verlegung voraussichtlich ermessensfehlerhaft. Die Wahl vom Versammlungsort sei von der Versammlungsfreiheit geschützt. Der Anmelder habe den Alten Markt gezielt gewählt, weil ihm die räumliche Nähe zur städtischen Veranstaltung wichtig gewesen sei.
Auch die Platzberechnung der Stadt überzeugte das Gericht nicht. Die Stadt war bei erwarteten 40 Teilnehmern sowie Rednerpult und Lautsprecheranlage von rund 90 Quadratmetern ausgegangen. Das Gericht hielt diesen Ansatz für überhöht und verwies für die Teilnehmer auf einen Flächenbedarf von 20 Quadratmetern zuzüglich der benötigten Technikfläche.
Nach Einschätzung vom Gericht hätten für die Versammlung wohl lediglich drei Stände und ein kleiner Teil einer „Suppenhütte“ weichen beziehungsweise verschoben werden müssen. Im Veranstaltungskonzept waren zudem noch Ausweichflächen für vier Stände vorgesehen. Die Stadt habe nicht ausreichend dargelegt, warum diese Möglichkeiten nicht genutzt werden könnten.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.






