Wegen weiterhin sehr niedriger Pegelstände verlängert der Landkreis Lörrach das Wasserentnahmeverbot aus Oberflächengewässern vorerst bis zum 31. Oktober. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen. Der Rhein bleibt von dem Verbot ausgenommen.

Damit darf weiterhin kein Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen entnommen werden, um beispielsweise Gärten, Sportanlagen oder landwirtschaftliche Flächen zu bewässern. Auch das Befüllen von Pools und Teichen mit Wasser aus diesen Gewässern bleibt verboten.

Die Regelung gilt grundsätzlich auch für Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie Erlaubnisse, die bereits eigene Regelungen für Niedrigwasser enthalten.

Eine Änderung gibt es beim Aufenthalt an den Gewässern: Das bislang geltende Betretungsverbot für Bäche und Flüsse wird mit der neuen Allgemeinverfügung aufgehoben.

Nach Angaben vom Landratsamt ist das Ökosystem der Gewässer bereits erheblich beeinträchtigt. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen rechnet die Behörde nicht damit, dass sich die Pegelstände in absehbarer Zeit erholen.

Das Wasserentnahmeverbot gilt im Landkreis bereits seit dem 27. Juni. Abhängig von der weiteren Wetterlage kann es erneut verlängert oder auch vorzeitig aufgehoben werden.

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