(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Lörrach
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Die Stadt Lörrach will den neuen Wohnungsbauturbo nutzen, um Bauprojekte schneller zu ermöglichen – allerdings nach festen Regeln. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat dafür eine 10-Punkte-Strategie und einen Kriterienkatalog vor. Bei größeren Projekten soll zudem ein Anteil von 30 bis 60 Prozent sozial gefördertem Wohnraum vereinbart werden.
Der sogenannte Bauturbo gibt Kommunen seit Ende Oktober 2025 zusätzliche Möglichkeiten, von bisherigen Vorgaben des Bauplanungsrechts abzuweichen. Dadurch können beispielsweise Neubauten, Aufstockungen, Erweiterungen oder die Umnutzung bestehender Gebäude zu Wohnungen erleichtert werden. Ob diese Möglichkeiten genutzt werden, entscheidet die jeweilige Kommune.
Lörrach will den Bauturbo insbesondere für die Wohnraumoffensive 2035 einsetzen. Im Mittelpunkt stehen die Nachverdichtung und die Entwicklung bereits bebauter Bereiche. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen auch Flächen am Rand bestehender Siedlungen geprüft werden können.
Nicht infrage kommen sollen unter anderem Gewerbe- und Industriegebiete, Überschwemmungsgebiete, Schutzgebiete, gesetzlich geschützte Biotope, Waldabstandsflächen und hochwertige landwirtschaftliche Flächen.
Bei der Prüfung einzelner Projekte will die Stadt unter anderem die ÖPNV-Anbindung, die bestehende Bebauung, Mobilitätsangebote und die Gestaltung von Freiräumen berücksichtigen. Vorteile bei der Bewertung können Projekte erhalten, die beispielsweise versiegelte Flächen reduzieren, städtebauliche Missstände beseitigen oder einen zusätzlichen sozialen oder öffentlichen Nutzen schaffen.
Für Bauturbo-Projekte soll in der Regel ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden. Darin können unter anderem Bauverpflichtungen, Klimaanpassung, Natur- und Artenschutz sowie die Übernahme von Infrastrukturkosten geregelt werden. Werden mindestens sechs neue Wohnungen geschaffen, soll ein Anteil von mindestens 30 und höchstens 60 Prozent sozial gefördertem Wohnraum vereinbart werden.
Über städtebaulich bedeutsame Projekte soll nach dem Vorschlag der Verwaltung der Ausschuss für Umwelt und Technik entscheiden. Besonders weitreichende Fälle könnten dem Gemeinderat vorgelegt werden. Weniger bedeutsame Bauturbo-Fälle sollen vom Oberbürgermeister beziehungsweise der Verwaltung entschieden werden. Betroffene Ortschaftsräte sollen beteiligt werden.
Die Anwendung soll dokumentiert werden. Der Gemeinderat soll quartalsweise über die behandelten Projekte informiert werden. Nach einer einjährigen Erprobungsphase ist für 2027 eine Überprüfung der Regeln vorgesehen.
Noch handelt es sich um einen Vorschlag der Stadtverwaltung. Über die Leitlinien und die Zuständigkeitsregelung muss der Gemeinderat entscheiden.






