(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Gemeinde Grenzach-Wyhlen (Beschlussvorlage 2026/483)
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Brachliegende Flächen auf dem Solvay-Areal in Grenzach-Wyhlen sollen künftig wieder für Gewerbe genutzt werden. Mit einem neuen Bebauungsplan will die Gemeinde zusätzliche Flächen für ortsansässige Betriebe schaffen und die Erschließung vom Gebiet verbessern.
Der Gemeinderat berät am Dienstag, 28. Juli, über den Entwurf vom Bebauungsplan „Solvay – Südost“. Das Gebiet wird auch als Wetzel-Areal bezeichnet und liegt im südöstlichen Teil vom Solvay-Gelände.
Derzeit befinden sich dort bestehende Gewerbebetriebe und ungenutzte Flächen. Vor allem der südliche Bereich ist nach Angaben von der Gemeinde bislang nur unzureichend erschlossen. Dadurch können die Grundstücke nicht sinnvoll genutzt werden.
Mit dem neuen Bebauungsplan sollen brachliegende Gewerbeflächen aktiviert, vorhandene Betriebe gesichert und zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten geschaffen werden. Vorgesehen sind unter anderem zwei Wendeanlagen und eine Neuordnung der Grundstücke.
Die Gemeinde verfolgt dabei mehrere Ziele: Neue Gewerbeflächen sollen möglichst ortsansässigen Betrieben zugutekommen. Gleichzeitig soll die vorhandene Fläche besser genutzt und das gesamte Areal geordnet weiterentwickelt werden.
Der bisherige Bebauungsplan stammt aus einer früheren Planung und entspricht laut Verwaltung nicht mehr den heutigen Anforderungen. Deshalb wird kein einfacher Änderungsplan mehr verfolgt. Stattdessen soll für den betroffenen Bereich ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden.
Auch Umwelt- und Artenschutz wurden untersucht. Zum Entwurf gehören unter anderem ein Umweltbericht, eine Prüfung möglicher Auswirkungen auf Fledermäuse, Totholzkäfer und europäische Schutzgebiete sowie Gutachten zu Boden, Verkehr und Lärm.
Eine bereits vorhandene Baumfläche und eine wichtige Flugroute für Fledermäuse sollen gesichert werden. Weil das Gelände schon nach dem bisherigen Bebauungsplan weitgehend bebaubar ist, entsteht laut Verwaltung kein zusätzlicher größerer Ausgleichsbedarf.
Nach einem Beschluss vom Gemeinderat werden die Planunterlagen für einen Monat im Internet veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden können dann erneut Stellung nehmen.








