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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Emmendingen (Sitzungsvorlage 0071/26)

Steigende Kosten führen zu höheren Gebühren – die Stadt Emmendingen plant eine Anpassung bei Obdachlosenunterkünften.

Am Mittwoch, 28. April 2026, soll der Stadtrat über eine neue Gebührensatzung entscheiden. Grundlage ist eine umfassende Neukalkulation für den Zeitraum 2026 bis 2028, wie aus der Verwaltungsvorlage hervorgeht. Laut Stadt haben sich seit der letzten Anpassung im Jahr 2020 sowohl der Gebäudebestand als auch die Kosten deutlich verändert.

Die Gebühren decken künftig sämtliche Kosten der Unterbringung ab – darunter Miete, Energie, Wasser, Müll, Instandhaltung sowie Möblierung. Anders als bei normalen Mietverhältnissen sind damit alle Leistungen enthalten. Ziel ist eine kostendeckende, aber nicht gewinnorientierte Finanzierung, wie es das Kommunalabgabengesetz vorschreibt.

Die neuen Sätze unterscheiden sich je nach Unterkunft deutlich. Beispiele: In der Unterkunft „Am Sportfeld“ sind künftig 22 Euro pro Quadratmeter und Monat vorgesehen, in der „Hebelstraße 1“ 22,50 Euro. In der großen Unterkunft an der Bundesstraße wird ein monatlicher Betrag von rund 439 Euro pro Person kalkuliert.

Die Stadt betont, dass es sich bei den Unterkünften um eine vorübergehende Lösung handelt. Ziel bleibe es, Betroffene wieder in den regulären Wohnungsmarkt zu integrieren – auch wenn dies im angespannten Wohnungsmarkt hier in Emmendingen schwierig sei.

Die neue Satzung soll am 1. Mai 2026 in Kraft treten.

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