(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Stadt Herbolzheim (Ratsinformationssystem & Beschlussvorlagen)
Wohnraum, Stadtentwicklung und die Zukunft der Friedrichstraße prägen die nächste Sitzung im Gemeinderat in Herbolzheim. Am Donnerstag, 23. April 2026, beginnt die öffentliche Sitzung um 19.15 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Herbolzheim.
Nach Bürgerfragestunde, Bekanntgaben, Niederschrift und der Ehrung von Blutspenderinnen und Blutspendern geht es inhaltlich vor allem um mehrere Bebauungspläne. In Tutschfelden soll mit dem Gebiet „Schörlinsmatten III“ ein neues Wohngebiet auf den Weg gebracht werden. Dort plant die Stadt laut Vorlage ein vielfältiges Angebot mit Einfamilienhäusern, Doppelhäusern, Hausgruppen und Geschosswohnungsbau. Ziel ist, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und zugleich innerörtliche Wohnungswechsel zu erleichtern. Das Verfahren wird jetzt wegen geänderter rechtlicher Vorgaben im Regelverfahren mit Umweltprüfung weitergeführt.
In Broggingen steht „Butzental III“ vor dem Abschluss. Dort sollen bis zu acht Bauplätze entstehen, um den südwestlichen Ortsrand wohnbaulich zu arrondieren. Nach Angaben der Verwaltung sind die Stellungnahmen aus Beteiligung und Offenlage ausgewertet, sodass nun der Satzungsbeschluss möglich wird.
Im Kernort Herbolzheim geht es gleich um mehrere Planungen. Im Gebiet „Ebeneck“ soll auf einer bisher als private Stellplatzfläche festgesetzten Fläche ein Wohngebäude mit Büroeinheit ermöglicht werden. Die Stadt sieht darin eine sinnvolle Nachverdichtung ohne zusätzlichen Flächenverbrauch. Beim Gebiet „SO Hotel Neues Stockfeld“ soll der Bebauungsplan so geändert werden, dass zusätzlich zum Hotel auch Wohnmobilstellplätze mit Ver- und Entsorgungseinrichtungen zulässig werden. Der touristische Charakter des Standorts bleibt dabei nach Darstellung der Verwaltung erhalten.
Auch im Gewerbegebiet „Neues Kugelackern“ ist eine Änderung vorgesehen. Hintergrund ist die geplante Nachnutzung eines früheren Diskothekenstandorts als kulturell geprägte Veranstaltungsstätte. Diese Nutzung ist bislang nicht zulässig, weil sie planungsrechtlich als Vergnügungsstätte gilt. Künftig soll an genau diesem Standort eine kulturelle Veranstaltungsnutzung ausnahmsweise ermöglicht werden, ohne den generellen Ausschluss klassischer Vergnügungsstätten aufzugeben.
Besonders sensibel ist der Komplex „Rosenweg Süd“. Dort reagiert die Stadt auf einen Bauantrag für ein Ferienwohnhaus mit sechs Ferienwohnungen am Rosenweg 2. Nach Auffassung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben weder beim Maß noch bei der Art der Nutzung in die Umgebung ein. Deshalb soll jetzt ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um die vorhandene Wohnstruktur zu sichern und Ferienwohnungen ganz oder teilweise auszuschließen. Zusätzlich soll eine Veränderungssperre beschlossen werden, damit in dem Bereich bis zur fertigen Planung keine unerwünschten Entwicklungen vorweggenommen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Friedrichstraße. Der Gemeinderat soll einer Grundstücksvergabe auf Basis eines Bebauungskonzepts zustimmen. Vorgesehen ist ein Mehrfamilienhaus mit Räumen für den DRK-Ortsverein und Praxen. Nach Angaben der Stadt gab es im Verfahren nur ein Angebot, den Zuschlag soll die Rendler Bau GmbH aus Offenburg erhalten. Dazu passend steht auch die Auflösung des Erbbaurechts für das Grundstück Friedrichstraße 32 auf der Tagesordnung. Die Stadt will damit die Fläche lastenfrei machen, um die städtebauliche Neuordnung des Bereichs Friedrichstraße 32 bis 34a umzusetzen. Die Servicegesellschaft der Stadt Herbolzheim mbH soll dafür mit 413.500 Euro entschädigt werden.
Außerdem entscheidet der Gemeinderat über drei verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2026. Geplant sind Öffnungen am Sonntag, 3. Mai 2026, zur Veranstaltung „Herbolzheimat im Frühling mit Rad- und Bikermarkt“, am Sonntag, 14. Juni 2026, zum Wein- und Musikfestival „Sfescht – sürpfle, horche, schlemme“ und am Sonntag, 11. Oktober 2026, zur Veranstaltung „Herbolzheimat im Herbst“. Laut Verwaltung erfüllen diese Termine die rechtlichen Voraussetzungen, weil jeweils die begleitende Großveranstaltung im Vordergrund steht.





