(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
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Ein geplanter Besuch bei seiner Mutter hat für einen 52-Jährigen in Weil am Rhein im Gefängnis geendet: Bei einer Kontrolle stellte die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen den Mann fest. Jetzt muss er noch eine Restfreiheitsstrafe von 593 Tagen verbüßen.

Einsatzkräfte kontrollierten den chilenischen Staatsangehörigen am Mittwochmorgen, 12. August, in der grenzüberschreitenden Straßenbahn in Weil am Rhein-Friedlingen. Bei der Überprüfung von seinen Personalien stießen die Beamten auf den Haftbefehl.

Der 52-Jährige gab laut Bundespolizei an, seine Mutter besuchen zu wollen.

Vier Jahre Haft wegen schwerem Bandendiebstahl

Hintergrund vom Haftbefehl ist eine Verurteilung aus dem Jahr 2016. Ein Gericht hatte den Mann wegen schwerem Bandendiebstahl in fünf Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.

Nachdem er einen Teil von seiner Strafe verbüßt hatte, wurde der Mann laut Bundespolizei in sein Heimatland abgeschoben. Anschließend verhängte die zuständige Ausländerbehörde gegen ihn ein Einreise- und Aufenthaltsverbot.

Trotzdem reiste der 52-Jährige erneut nach Deutschland ein. Die Bundespolizei nahm ihn deshalb fest und brachte ihn in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt. Dort muss er nun die noch ausstehenden 593 Tage seiner Freiheitsstrafe verbüßen.

Zusätzlich leitete die Bundespolizei ein Strafverfahren wegen dem Verdacht auf Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz ein.

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