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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Amtsgericht Freiburg
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Am Amtsgericht Freiburg stehen in der kommenden Woche mehrere Prozesse mit teils schweren Vorwürfen an. Verhandelt wird unter anderem wegen versuchter schwerer Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung, Betrugs und falscher Verdächtigung.

Am Montag, 20. Juli, muss sich ein 49-jähriger Deutscher vor dem Schöffengericht verantworten. Ihm wird unter anderem schwerer räuberischer Diebstahl vorgeworfen. Laut Anklage soll er im Juli 2025 auf einem Spielplatz beim Kinderhaus Arche Noah in Freiburg eine Bierflasche gestohlen und eine Personengruppe anschließend mit einer Schreckschusspistole bedroht haben. Außerdem soll er sich gegen Polizeibeamte gewehrt haben.

Am Dienstagvormittag beginnt der Prozess gegen einen 57-Jährigen. Er soll 2023 in Titisee-Neustadt und Schluchsee in 21 Fällen Waren bestellt haben, obwohl er zahlungsunfähig gewesen sein soll. Zusätzlich wirft ihm die Staatsanwaltschaft Urkundenfälschung im Zusammenhang mit der geplanten Gründung einer Aktiengesellschaft vor.

Ebenfalls am Dienstag muss sich ein 35-jähriger Deutscher wegen falscher Verdächtigung verantworten. Er soll seine ehemalige Lebensgefährtin bei zwei polizeilichen Vernehmungen bewusst zu Unrecht beschuldigt haben, den gemeinsamen zweijährigen Sohn sexuell missbraucht zu haben.

Am Mittwoch verhandelt das Schöffengericht gegen eine 37-jährige Deutsche wegen versuchter schwerer Brandstiftung. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll sie im Dezember 2024 in der Wohnung ihres getrennt lebenden Ehemannes in Vogtsburg Lampenöl verteilt und Kerzen angezündet haben. Der Mann soll den Brand rechtzeitig entdeckt und gelöscht haben.

Am Donnerstag steht schließlich ein 26-jähriger algerischer Staatsangehöriger vor Gericht. Er soll im August 2025 in Freiburg einen Mann mit einem Schlagring attackiert und anschließend auf den am Boden liegenden Geschädigten eingetreten haben. Das Opfer erlitt unter anderem eine Nasenbeinfraktur und eine Kopfverletzung.

Für alle Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

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