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(Bildquelle unter Text, sonst Symbolbild) Quelle der Infos: Staatsanwaltschaft Freiburg (Zweigstelle Lörrach)
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Mehr als ein Jahr nach dem Fund von einem toten Baby bei Steinen-Hüsingen kommt der Fall vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft Lörrach hat Anklage gegen eine zur Tatzeit jugendliche Beschuldigte wegen des Verdachts des Totschlags erhoben.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft soll die Jugendliche im Februar 2025 ihr Kind unmittelbar nach der Geburt getötet haben. Anschließend soll sie den Leichnam auf einer Anhöhe beim Wasserturm in Steinen-Hüsingen vergraben haben.

Die Anklage wurde bereits am 16. April 2026 zur Jugendkammer des Landgerichts Freiburg erhoben. Über die Eröffnung des Hauptverfahrens muss das Gericht noch entscheiden.

Weitere Angaben macht die Staatsanwaltschaft derzeit nicht. Grund dafür ist der besondere Schutz der Persönlichkeitsrechte jugendlicher Tatverdächtiger.

Wie in jedem Strafverfahren gilt auch hier die Unschuldsvermutung. Die Angeschuldigte gilt so lange als unschuldig, bis eine rechtskräftige Verurteilung erfolgt.

Der Fall hatte nach dem Bekanntwerden der Ermittlungen in der Region für große Betroffenheit gesorgt.

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